Josef Resch „Privatermittler“ bietet in der Angelegenheit MH17 Aussage vor dem zuständigen niederländischen Gericht in Den Haag an.

11.06.2019

Kommunikation zwischen Herrn Resch, Herrn Schlichting, niederlänischen Rechtsanwälten, der niederländischen Staatsanwaltschaft und internationalen Medien

Ablehnung der Weiterleitung vom niederländischen Rechtsanwalt mit eigener Sichtweise

Die PDF zu diesem Abschnitt finden Sie hier

Von: Daniel Fontein [mailto:fontein@ftwadvocaten.nl]
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2019 15:41
An: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Betreff: Re: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] 

 
Sehr geehrter Kollege,

Vielen Dank für Ihren Brief mit Anhangen. Ich habe diesen Brief gelesen und die Angelegenheit untersucht. Herr Resch möchte (erneut) seine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen. Herr Resch erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.


Soweit ich weiß, wurde diese Möglichkeit bereits von JIT und Bellingcat untersucht und hat unzureichende Beweise dafür gefunden. JIT basiert auf umfangreichen Untersuchungen und basiert auf einem anderen Möchlichkeit (MH17 stürzte wegen einer Buk-Rakete ab). Diese Position wird von der JIT unterstützt und steht im Widerspruch zu dem von Herrn Resch beschriebenen Szenario. Die Position der JIT wird von der niederländischen Gemeinschaft, einschließlich vieler Hinterbliebenen, weitgehend unterstützt. Angesichts dieses Forschungsstandes und meiner Rolle als Teil dieser Gemeinschaft sehe ich mich nicht in der Lage, als Anwalt für Herrn Resch zu fungieren und das von ihm beschriebene und untersuchte Geschehnis (teilweise) zu verteidigen.
 
Außerdem wurde einer meiner Bürokollegen gleichzeitig angesprochen, um einige Hinterbliebenen zu unterstützen. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen wenn ich den Anwalt von den Herr Resch würde.
 
Leider kann ich diesen Fall aus den genannten Gründen nicht akzeptieren.
Leider muss ich nach Abzug des Vorschusses eine Rechnung für die Bearbeitung dieses Falls berücksichtigen.
 
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Daniel Fontein

Von: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2019 13:21
An: 'Daniel Fontein' <fontein@ftwadvocaten.nl>
Cc: info@wifka.de
Betreff: AW: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] Sehr geehrter Herr Kollege Fontein, in obiger Angelegenheit komme ich für meinen Mandanten Herrn Josef Resch auf Ihre Mail vom 04.07.2019 zurück, mit welcher Sie die Mandatsannahme völlig überraschend kurzfristig abgelehnt hatten. Diese Absage war auch deshalb völlig unverständlich, weil Sie über die Person meines Mandanten und das grundsätzliche Ansinnen informiert waren. Auf den übermittelten Entwurf haben Sie dann mitgeteilt, dass mein Mandant „(erneut) eine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen“ möchte und „erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.“ Diese Behauptungen von Ihnen sind nicht erklärlich, da mein Mandant mit seinem Schreiben in keiner Form eine Version von Abläufen vertrat sondern lediglich die Offenlegung von Beweismaterial angeboten hatte. Auch in der folgenden Korrespondenz wurde nie irgendeine Version durch meinen Auftraggeber vertreten. Es ging ihm lediglich darum, öffentlich und transparent die Beweismittel zur Verfügung zu stellen, die Bewertung dieser Beweismittel soll durch die dafür vorgesehenen Stellen erfolgen. Für dieses Ansinnen hatte mein Auftraggeber auf Empfehlung von Frau Jolande v.d. Graaf Kontakt mit Ihnen aufgenommen und Ihre Einbeziehung als niederländischer Korrespondenzanwalt angefragt. Hierfür hatten Sie sich grundsätzlich bereit erklärt, jedoch vor einer endgültigen Entscheidung die Übersendung des Entwurf erbeten. Hiernach erfolgte dann wie erwähnt die für meinen Auftraggeber völlig überraschende Mandatsablehnung von Ihnen. Angesichts der geschilderten Umstände erschließt sich nicht, wie Sie nach dem Erhalt des Entwurfs zu der Auffassung gelangten, dass mein Mandant mit dem Schreiben eigene Erklärungen oder Bewertungen vornehmen wollte. Wenn Sie mit der Person meines Mandanten und seiner Rolle in der Angelegenheit generell ein Problem gehabt haben sollten, so hätten Sie das Mandat gleich ablehnen können und nicht erst den Entwurf abwarten müssen. Ein nachvollziehbarer Grund für die Mandatsablehnung ist aus dem Inhalt des übermittelten Entwurfs jedenfalls nicht erkennbar. Festzuhalten bleibt nach alledem aber somit, dass Sie das Mandat ablehnten und folglich die angedachte Tätigkeit von Ihnen nie ausgeübt wurde. Mithin ist aber auch der von meinem Mandanten an Sie zuvor gezahlte Vorschuss in Höhe von 1.000,- € von Ihnen wieder an Herrn Resch zurückzuzahlen. Mein Mandant bittet somit um Rücküberweisung dieses Betrages bis zum 11.12.2019. Die Zahlung kann auf das hiesige Fremdgeldkonto:Rechtsanwalt Christian Schlichting, IBAN DE19 2304 0022 7008 01, BIC: COBADEFFXXX, unter Angabe: „Rückzahlung Mandant Resch“ erfolgen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen   Schlichting

Rechtsanwalt 

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Persönliches Anschreiben von Resch an Staatsanwalt Westerbeke, JIT, Ministerpräsident Rutte & weitere internationale Medien

Bad Schwartau, 05.07.2019

Josef Resch

An:

Staatsanwalt Westerbeke, Ermittlergruppe JIT, Ministerpräsident Rutte, verschiedene internationale Medien u.w.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher bekannt ist, hatte ich damals nach dem Abschuss von MH17 für einen unbekannten Auftraggeber für Hinweise zur Ursache eine hohe Belohnung ausgelobt. Hierbei hatte ich für meine Auftraggeber zunächst 30 Millionen US-Dollar für Hinweise zu den Hintermännern des Absturzes ausgelobt, woraufhin jedoch keine brauchbaren Informationen eingingen. Im Anschluss hatte ich dann über meine Firma Wifka für meine Auftraggeber 17 Millionen US-Dollar für Hinweise ausgelobt, mit welchen Vertuschungen bei dem Kriegsverbrechen bewiesen werden können, mein Auftraggeber hat also im Grund nach einer Art zweiten Snowden gesucht. Hierauf hatte sich dann ein glaubwürdiger Informant gemeldet und danach die Prämie von 15,5 Millionen in drei verschiedenen Währungen {US-Dollar, Schweizer Franken, Euro) in bar erhalten. Die Auslobung und Zahlung von hohen Geldsummen führte für meinen Auftraggeber somit zum gewünschten Ziel und zur Lösung seines Problems. Informanten sind angesichts hoher Geldsummen also bereit, ein hohes Risiko einzugehen und überprüfbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.

Die nach meiner Tätigkeit entstandenen Entwicklungen in der Sache machen nun aber mein heutiges Schreiben erforderlich.

Denn lange nach meiner Auslobung wurde ich dann gut 14 Tage nach Veröffentlichung meiner Biographie für die ermittelnden Behörden zunächst als Zeuge geführt, aus diesen Gründen fand bei mir als Zeuge auch am 15.03.2016 eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 11 Abs. 1 VStGB (Kriegsverbrechen) statt, also mehr als 1,5 Jahre nach der ersten Auslobung und knapp 1 Jahr, nachdem sich der Informant bei mir gemeldet hatte. Nachdem ab dann eine Aussage von mir und einer weiteren Person für die ermittelnden Behörden zunächst offenbar von sehr großer Bedeutung war, ist das Interesse hieran schlagartig nach einem Termin vor dem BGH am 07.12.2016 wieder erloschen (Az. 4 BGs 109/16; 3 BJs 19/14-4). Nachdem ich schon in einem vorherigen Termin vor dem BGH der Generalstaatsanwaltschaft mein persönliches Notizbuch übergeben hatte, hatte ich dann in dem Termin am 07.12.2016 gegenüber der zuständigen Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof Frau Wimmer eine schriftliche Erklärung abgegeben, aus welcher sich relevante Sachverhaltsmomente für die Aufklärung ergeben. Gleichzeitig bat ich wie ersichtlich um Weiterleitung dieses Schreibens an den leitenden Staatsanwalt Westerbeke sowie die Ermittlergruppe JIT, sodass diesen das Schreiben auch bekannt sein sollte. Ganz offensichtlich bestand durch die aus meinem dortigen Schreiben ersichtlichen Aspekte schlagartig kein Interesse mehr daran, die mir vorliegenden Informationen und Beweismittel näher zu erfahren und zum Gegenstand des Ermittlungsverfahrens werden zu lassen. Das Schreiben habe ich auch hier anliegend beigefügt und liegt verschiedenen Medien und einer Hinterbliebenen schon seit Juli 2017 vor. Wie in dem Schreiben ersichtlich (Ziffer 7. des Schreibens) hatte ich schon damals meine Zusammenarbeit angeboten um Wege zu finden, wie Informationen ohne die Gefährdung meiner Person erlangt werden können. Hierauf hörte ich seit diesem Schreiben nichts mehr. Da hier also in einem Kriegsverbrechens-Fall ermittelt wird, sollte jedweder Eindruck vermieden werden, dass Staaten Ihre Berücksichtigung von Informationen durch wirtschaftliche oder politische Interessen lenken lassen könnten.

Ich selbst wollte zur damaligen Zeit aus bekannten persönlichen Gründen (eigene Bedrohungslage) diese Informationen nicht Preis geben. Zudem resultierte dies aus einer im Zusammenhang mit meiner MH17-Tätigkeit erfolgten Beschlagnahme meines Schweizer Schließfaches, bei welcher auch nicht im Zusammenhang mit MH17 stehende Unterlagen beschlagnahmt worden sind. Diese Unterlagen hätten uns und unter anderem deutsche Politiker und Finanzbeamte von höchster Ebene in erhebliche Schwierigkeiten bringen können. Von den Unterlagen, welche bei mir bei der Hausdurchsuchung in Deutschland sowie bei der Durchsuchung des Schließfaches in der Schweiz beschlagnahmt worden sind, habe ich bis heute nur Teile zurückerhalten.

Die uns bei nicht erfolgender Aussage angedrohte Beugehaft hätten wir in Kauf genommen, zuvor hatten wir schon aufgrund unserer bewusst nicht erfolgten Aussagen Zwangsgelder in vierstelliger Höhe gezahlt.

Der Druck meines Wissens ist für mich mittlerweile extrem belastend, genauso geht es der weiteren Person. Am 20.02.2017 habe ich einen Herzinfarkt erlitten. Auch ein Treffen mit Hinterbliebenen am 10.07.2017 im Beisein internationaler Presse (De Telegraaf, Die Zeit) beschäftigt mich bis heute. Das Treffen wurde im Wissen aller anwesenden Personen aufgezeichnet, ein dort von mir unterbreiteter und von den Pressevertretern befürworteter Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise wurde dann leider im Nachgang von der Presse nicht weiterverfolgt.

 Wir sind inzwischen der Überzeugung, dass unsere größtmögliche Sicherheit im Gesamten wenn überhaupt durch eine öffentliche Aussage nebst Offenlegung vor dem JIT und dem zuständigen Staatsanwalt gewährleistet werden kann.

Leider müssen wir feststellen, dass die veröffentlichten Beweise der Ermittlergruppe nicht die hier vorliegenden Informationen und Beweise beinhalten. Dies umfasst auch den kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz vom ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und der JIT mitgeteilten Verdacht zu den Abläufen und handelnden Personen. Die hier uns vorliegenden Beweise wurden auch dort in keiner Form erwähnt. Da aufgrund negativer zurückliegender Erfahrungen mein Vertrauen in die ermittelnden Stellen in dieser Angelegenheit absolut nicht mehr vorhanden ist, muss ich den Weg mit der Öffentlichkeit suchen.

Aus diesem Grund bieten wir hiermit an, freiwillig und nur gemeinsam eine Aussage vor der dafür zuständigen gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT und dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke in den Niederlanden zu machen. Aus Gründen unserer eigenen Sicherheit halten wir es dabei für erforderlich, dass bei unserer Aussage und Offenlegung der Beweismittel auch internationale Medien sowie Vertreter der betroffenen Staaten mit anwesend sind.

Wir werden dementsprechend diese Stellen informieren, sobald wir durch das Ermittlerteam oder den Staatsanwalt zur Aussage geladen werden. Die kompletten Beweismittel werden dann zur Verfügung gestellt und dem JIT und Herrn Westerbeke dort übergeben. Wir weisen hierbei darauf hin, dass das Beweismaterial und die dazugehörigen Aussagen nur im Gesamten zur Überprüfung übergeben bzw. getätigt werden.

Im Zuge unserer Aussage werden wir auf folgende Beweise und Informationen eingehen:

  1. Alle von mir schon mit Schreiben vom 07.12.2016 benannten Punkte (siehe Anlage)

  2. Von Geheimdiensten über den Flugverkehr vom 17.07.2014 vorgenommene Audioaufzeichnungen vom Funkverkehr von Kampfpiloten und Tower - der ukrainischen Armee und der Separatisten -Telefongespräche der ukrainischen Armee

  3. Audioaufzeichnungen von Geheimdiensten und Militär über den am 17.07.2014 erfolgten Flug von Wladimir Putin vor und nach dem Abschuss

  4. Aufzeichnungen vom Tower nach Bekanntwerden des Absturzes

  5. Audioaufzeichnungen unter anderem von Geheimdiensten zu relevanten militärischen Geschehnissen seitens der Separatisten wie auch seitens der Ukraine im Zeitraum mehrerer Wochen vor bis mehrerer Wochen nach dem Abschuss

  6. Handschriftliche Notizen und persönliche Audioaufnahmen von Kampfpiloten zum Vorfall.

  7. Benennung des Informanten, welcher 15,5 Millionen in verschiedenen Währungen in bar erhalten hat, sowie Benennung der dahinterstehenden „Institution", für welche der Informant gearbeitet hatte usw.

  8. Offenlegung von Auswertungen der Daten von weiteren wichtigen Datenträgern

  9. Angeblich vernichtete geheime Dokumente von ranghohen Personen aus Militär und Politik

  10. Schriftliche Notizen der Geheimdienste zum Vorfall und den unterschiedlichen Interessenlagen

  11. Bei Offenlegung der Beweise werden darüber hinaus noch weitere Unterlagen und Dokumente mit übergeben, welche hier aus Sicherheitsgründen nicht erwähnt werden.

Von mir wird dann im Rahmen der Aussage zudem die Schweizer Anwaltskanzlei benannt werden, welche den Auftrag an mich mit der Auslobung der Geldsumme eingeleitet hatte, nebst dem dort in der Sache federführend tätigen Rechtsanwalt. Dass wir voll im Fokus der „Dienste" sind, ist uns bewusst und nichts Neues für uns, eine von den Behörden vielleicht angedachte nochmalige Durchsuchung bei uns oder unseren Anwälten wäre der Höhepunkt der Lächerlichkeit. Für den Fall, dass aufgrund unserer Zeugenaussage Druckmittel gegen uns angedacht werden sollten, sind entsprechende Reaktionen vorbereitet. Uns ist durchaus bewusst, dass das jetzige Vorgehen mit meinem heutigen Schreiben einen eher ungewöhnlichen Schritt darstellt, nach reiflicher Überlegung halten wir es jedoch für die einzig erfolgversprechende und alternativlose Vorgehensweise.

Ich bin seit November 2017 auch in einem Verfahren vor dem EuGH als Zeuge angeboten (siehe Anlage). Der das Verfahren führende Rechtsanwalt Prof. Dr. Giemulla, Berlin, hat mir jedoch im Sommer 2018 mitgeteilt, dass das bis zu sieben Jahre dauern kann, wenn das Verfahren überhaupt vor dem EuGH zugelassen wird.

Auf dem von mir angebotenen Weg kann nun sichergestellt werden, dass unser Wissen und die hier vorliegenden prüfbaren Beweise Gegenstand der Ermittlungsarbeit werden – kontrolliert von der vierten Gewalt, nämlich den Medien und damit der Öffentlichkeit. Insbesondere das Recht der Hinterbliebenen auf lückenlose Aufklärung kann so gewährleistet werden. Im Übrigen behalten wir uns vor, zu gegebener Zeit auch ein eigenes Video von uns zur Aufklärung mit dazugehörigem Beweismaterial bereit zu stellen. Das Video wird dann in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, wie von uns schon im Jahr 2012 in der Angelegenheit Florian Homm erfolgreich praktiziert.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mich von keiner politischen Seite instrumentalisieren lassen werde, die objektive und gewissenhafte Aufarbeitung obliegt der gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT sowie dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und ist ein Recht der Hinterbliebenen und der Öffentlichkeit. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich mein heutiges Schreiben nachweislich schon seit langer Zeit plane und vorbereite, also völlig unabhängig von den jüngsten Entwicklungen mit konkreten Verdachtsäußerungen des Staatsanwalts und der JIT. Allerdings bietet das dort angekündigte Verfahren nun zusätzlich die Möglichkeit, alle Beweismittel und Aspekte gewissenhaft und objektiv zu prüfen und aufzuarbeiten. Wenn sich aus dem Verfahren Nachweise zu Mittätern, zu Vertuschungen und zur Unterdrückung von Beweismitteln ergeben, so sind die so handelnden Personen dort zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Rahmen des Versands meines heutigen Schreibens hat ein zuvor hinzugezogener Anwalt aus den Niederlanden die Weiterleitung des Schreibens an niederländische Stellen kurzfristig und zu meiner großen Überraschung abgelehnt. Mein heutiges Schreiben erhalten somit nun über Herrn Rechtsanwalt Schlichting auf meinen Wunsch hin neben dem internationalen Ermittlerteam JIT und dem zuständigen Staatsanwalt Westerbeke auch das Büro des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte sowie verschiedene nationale und internationale Medien.

Mit freundlichen Grüßen


Josef Resch

Anlagen:

Mein Schreiben an den BGH vom 07.12.2016

Mein Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 22.05.2017

Übersetzte Abschrift des Schreibens von Rechtsanwalt Prof. Giemulla an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 17.11.2017

Schreiben der Niederländischen Staatsanwaltschaft

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 17:38
An: 'info@anwalt-schlichting.de'
Betreff: uw mail d.d. 5 juli 2019

Geachte heer Schlichting,

We hebben kennis genomen van uw mail met bijlagen van 5 juli 2019. In uw mail schrijft u dat uw cliënt Resch zijn medewerking aan het JIT aanbiedt. Deze medewerking zou bestaan uit het overleggen van bewijsmateriaal dat van belang is voor het onderzoek naar het neerstorten van vlucht MH17. Uw cliënt wil dit bewijsmateriaal vanwege zijn veiligheid alleen overhandigen in het bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Het JIT is altijd geïnteresseerd in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden dan ook uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen. De door uw cliënt voorgestelde wijze van verstrekking is echter zeer ongebruikelijk en het kan ook schadelijk zijn voor het onderzoek indien bewijs, voordat het onderzocht is, door media en anderen wordt bekeken. Het JIT kan dan ook geen gehoor geven aan het verzoek van uw cliënt voor deze wijze van overdracht.

Binnen het onderzoek naar MH17 werkt het JIT nauw samen met o.a. de Duitse autoriteiten. Gelet op het feit dat uw cliënt in Duitsland woonachtig is, lijkt het ons aangewezen dat hij eerst contact opneemt met het Duitse Openbaar Ministerie voor het verstrekken van de informatie die hij zegt te hebben. Wij hebben uw mail met de Duitse autoriteiten gedeeld zodat zij op de hoogte zijn van het bewijsaanbod. Mocht uw cliënt informatie rechtstreeks met het JIT willen delen, dan kan dat ook op veilige wijze via de uploadmogelijkheid op de website van het JIT.

Vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft

Von: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Gesendet: Freitag, 16. August 2019 09:51
An: 'LP MH17 (Landelijk Parket)'
Betreff: AW: uw mail d.d. 5 juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit bedanke ich mich für Ihre Nachricht. Bedauerlicherweise hatten Sie diese auf Niederländisch verfasst, was die Kommunikation erschwert. Wie schon erläutert wollte mein Mandant zusätzlich einen niederländischen Kollegen hinzuziehen, damit die Korrespondenz entsprechend vereinfacht werden kann. Dieser niederländische Kollege ist jedoch kurzfristig nicht mehr bereit gewesen, in der Sache für meinen Auftraggeber tätig zu sein, indem er meinem Mandanten unterstellte, einen bestimmten Geschehensablauf zu behaupten, was mein Auftraggeber jedoch nie tat. Vor diesem Hintergrund verbleibt es bei der Korrespondenz über mich und diesseits auf Deutsch.

Mit Ihrer Nachricht signalisieren Sie grundsätzlich Interesse an den meinem Mandanten vorliegenden Informationen. Allerdings erklären Sie, dass die von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise für die Untersuchung auch schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Aus diesem Grund könne der von meinem Mandanten gewünschten Vorgehensweise nicht zugestimmt werden.

Wie Sie selber in Ihrer Nachricht erklären, wünscht mein Mandant die Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und betroffene Staaten aus Sicherheitsgründen. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Mein Mandant fragt sich, wie eine öffentliche Anklage und Verhandlung (laut Medienberichten soll das Verfahren am 10.03.2020 beginnen), zugelassen werden kann, wenn nicht alle Beweise zuvor geprüft worden sind. Im Übrigen ist auch eine solche Verhandlung öffentlich, sodass sich Herr Resch fragt, weshalb die von ihm gewünschte Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und der betroffenen Staaten nicht erfolgen könne, wenn dann im nächsten Jahr ohnehin eine öffentliche Verhandlung stattfindet.

Soweit Sie nun darauf verweisen, dass Sie die deutsche Staatsanwaltschaft informiert haben, da mein Mandant seinen Wohnsitz in Deutschland habe und eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden stattfinde, ist dies für meinen Auftraggeber gleich. Im Übrigen erstaunt dieser Hinweis, da es weder auf das Schreiben meines Mandanten vom 07.12.2016 an den deutschen Bundesgerichtshof noch auf das Schreiben meines Mandanten an den deutschen Generalbundesanwalt vom 22.05.2017 eine Resonanz gab. Sofern sich die zwei bei meinem Mandanten als Zeugen beschlagnahmten Unterlagen (1. Hinweis-Schreiben auf MH17; 2. An eine andere deutsche Behörde gerichtete Notiz) aus dem schweizer Schließfach bei Ihnen befinden, wovon angesichts Ihrer Verfahrenszuständigkeit ausgegangen wird, erwartet mein Mandant die umgehende Rückgabe. Die beiden Schreiben hatte ich meiner Nachricht vom 05.07.2019 beigefügt und liegen Ihnen vor und sind auch über die Internetseite der Firma meines Mandanten www.wifka.de einsehbar. Mein Mandant hatte Ihnen angeboten direkt vor der Ermittlergruppe JIT, vor der niederländischen Staatsanwaltschaft oder vor jedem geschädigten oder betroffenen Land eine Offenlegung vorzunehmen – allerdings immer nur unter der benannten Voraussetzung, dass hierbei eine Öffentlichkeit durch Beisein internationaler Medien sowie der betroffenen Staaten gewährleistet wäre.

Im Übrigen weist Herr Resch zudem ausdrücklich darauf hin, dass der Informant über diese gewählte Vorgehensweise informiert ist, hiermit einverstanden ist und nicht um seine Sicherheit fürchtet.

Herr Resch hat aber zur Kenntnis genommen, dass Sie eine solche Vorgehensweise ablehnen. Er ist hierüber erstaunt, muss dies aber akzeptieren. Aus den benannten und erläuterten Gründen besteht aber keine Möglichkeit einer Aussage ohne Öffentlichkeit. Mein Mandant wird somit nun andere transparente Wege zur Vorgehensweise und Aufklärung prüfen und Sie sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

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Fax: 0451 160 80 111
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Anschreiben an die Medien

Von: "Anwalt Schlichting"
Datum: 16. August 2019 um 10:05:43 MESZ
An: "'Anwalt Schlichting'"
Betreff: MH17, Zeuge Josef Resch, neues Anschreiben an niederländische Staatsanwaltschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 05.07.2019 darf ich Ihnen hiermit im Auftrag meines Mandanten Josef Resch mitteilen, dass die niederländische Staatsanwaltschaft mit E-Mail vom 24.07.2019 die von meinem Mandanten vorgeschlagene Vorgehensweise mit Hinzuziehung der Öffentlichkeit abgelehnt hat, da man zwar an Material, das zur Aufklärung beitragen kann, immer interessiert sei , es nach Auffassung der niederländischen Staatsanwaltschaft aber schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Diese Ausführungen sind für meinen Auftraggeber nicht nachvollziehbar, zumal als andere Personen hier neben den Medien die betroffenen Staaten in Betracht kämen, welche ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung haben dürften.

Ich habe hierauf nun im Auftrag meines Mandanten die unten ersichtliche Nachricht an die niederländische Staatsanwaltschaft geschickt.

Im Übrigen weist Herr Resch zur Vermeidung einer Vereinnahmung von irgendeiner Seite oder Institution darauf hin, dass er sich im Interesse einer vollumfänglichen Transparenz dazu entschlossen hat, regelmäßig die in dieser Sache von ihm und für ihn getätigten Schreiben und Anhänge auf der Homepage seiner Firma www.wifka.de zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Montag, 4. November 2019 14:06
An: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: MH17 Josef Resch

Geachte heer,

Dank voor uw mail. In uw bericht geeft u te kennen dat uw cliënt teleurgesteld is in de gang van zaken en het bewijsaanbod voor hem een afgesloten zaak is. Wij betreuren het dat uw cliënt meent dat het Nederlandse Openbaar Ministerie niet is geïnteresseerd in het bewijs dat uw cliënt zegt te hebben. Dit is uitdrukkelijk niet de boodschap die wij in onze eerdere mail van 25 september 2019 hebben gegeven.

In deze, en al onze eerdere correspondentie, hebben wij u gemeld dat het JIT juist altijd geïnteresseerd is in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en dat burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen.

Wij hebben enkel te kennen gegeven dat wij niet kunnen instemmen met de wijze van overdracht waar uw cliënt aan vasthoudt, te weten in bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Wij blijven zeer bereid het materiaal dat uw cliënt zegt te hebben in ontvangt te nemen, op een veilige wijze die zowel voor uw cliënt als voor het JIT acceptabel is. Onze uitnodiging daarover in contact te treden met ons, of met de Duitse autoriteiten, blijft dan ook staan.

Met vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

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Openbaar Ministerie

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Netherlands Public Prosecution Service

Von: "Anwalt schlichting"
Datum: 21. November 2019 um 14:52:08 MEZ
An: "'LP MH17 (Landelijk Parket)'"
Kopie:
Betreff: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mail vom 04.11.2019 habe ich erhalten. Jedoch sind Ihre dortigen Ausführungen nicht nachvollziehbar.

So wollen Sie offenbar mit Ihrer Nachricht den Eindruck erwecken, dass sich mein Mandant einer Klärung verweigern würde. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Mein Mandant hat seit dem 07.12.2016 mehrfach seine Zusammenarbeit angeboten, was wiederrum durch Sie verweigert worden ist. Denn in keinem Ihrer drei Schreiben haben Sie ein Interesse an einer Umsetzung der Offenlegung erkennen lassen. Als Grund für Ihre Weigerung hatten Sie bislang angegeben, dass die von meinem Auftraggeber vorgeschlagene Vorgehensweise nicht akzeptabel sei. Die Gründe für diese von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise wurden jedoch wiederholt ausführlich dargelegt. Im Übrigen zeigt sich auch anhand Ihrer eigenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag, dass derartige Schritte erforderlich sind. Denn nach hier vorliegenden Informationen werden für die angekündigte Verhandlung Räume mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen vorbereitet. Gleichsam höchste Sicherheitsvorkehrungen benötigt mein Mandant im Zuge der angebotenen Offenlegung. Bezeichnenderweise haben Sie sich hierzu in keiner Form geäußert und auch keinerlei alternative akzeptable Möglichkeiten dargelegt. Dies überrascht auch nicht, da es außer der Öffentlichkeit für meinen Mandanten angesichts der großen Bedeutung der Angelegenheit keine Sicherheitsvorkehrungen geben kann. Diese angestrebte Öffentlichkeit wiederrum sollte eigentlich auch im Interesse aller Beteiligten sein, damit ausgeschlossen werden kann, dass irgendetwas (gewollt oder ungewollt) missverständlich aufgefasst wird. Zudem stellt diese Öffentlichkeit dann auch die Voraussetzung für das höchstmögliche Maß an Transparenz dar. Für all dies steht mein Auftraggeber.

Auch Ihr Verweis auf die deutschen Behörden hilft hier nicht weiter. Auch mein Mandant war ursprünglich davon ausgegangen, dass es seitens der deutschen Ermittler ein Interesse an der Aufklärung gibt, zumal laut einhelliger Medienbericht der BND im Oktober 2014 nach Auswertungen von Satellitenbildern eine Bewertung vornahm, die von meinem Mandanten schon im Zuge eines Interviews mit der Zeitschrift Capital vom 25.11.2014 kritisch bewertet wurde und dann später auch vom BND wieder revidiert worden war. Zudem hatten Sie selbst in der Vergangenheit durch Ihr Ersuchen Ihrerseits die deutschen Behörden gegenüber meinem Auftraggeber aktiviert. Der diesbezügliche Vorgang ist Ihnen bekannt, mein Auftraggeber hat vor dem BGH entsprechende Ausführungen getätigt. Zu einem Ergebnis hat auch dieses damalige Vorgehen Ihrerseits nicht geführt. Vielmehr blieb dann nach seiner letzten Stellungnahme vor dem BGH jedwede Reaktion aus. Tatsächlich haben sich in der Sache seit Dezember 2016 keinerlei deutsche Behörden oder Ermittler mehr bei meinem Mandanten gemeldet mit Ausnahme eines letzten Kontakts mit Ermittlern vom BKA im Jahr 2017, bei welchem Herrn Resch und Herrn Afschar als Zeugen die damals bei Herrn Resch Zuhause beschlagnahmten Unterlagen ohne die Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz zurückgegeben worden waren und mitgeteilt wurde, dass das Ermittlungsverfahren beim BKA bzw. dem Generalbundesanwalt abgeschlossen sei. Auch die gängigen deutschen Medien suchen keinen Kontakt zu Herrn Resch. Formell dürfte schon keine Zuständigkeit der deutschen Behörden gegeben sein, darüber hinaus gibt es von dort wie erwähnt offensichtlich auch keinerlei Interesse. Alle diesbezüglichen Schreiben sowie sämtliche frühere wie aktuelle Korrespondenz in der Angelegenheit wurde von meinem Auftraggeber als Nachweis zur Einsicht auf seiner Firmenhomepage www.wifka.de hinterlegt. Nach alledem geht Ihr Hinweis, dass sich mein Mandant mit deutschen Behörden in Verbindung setzen möge, ins Leere.

Ihr Umgang mit der Angelegenheit führt nach Kenntnis meines Mandanten dazu, dass bei verschiedenen kritischen Stellen, welche Ihnen bekannt sein dürften, mittlerweile der Eindruck entstanden ist, dass durch Sie nicht ergebnisoffen sondern vielmehr einseitig ermittelt wird. In diesem Zusammenhang fragt sich mein Auftraggeber auch, wieso einerseits die von ihm angestrebte Offenlegung aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel sein soll, andererseits aber von Ihnen bzw. dem JIT erst kürzlich noch nicht einmal mit dem Vorfall direkt im Zusammenhang stehendes Material im Internet veröffentlicht wurde, verbunden mit einem neuerlichen Zeugenaufruf. Auch solche jetzt noch durch die ermittelnden Stellen erfolgende Zeugenaufrufe muten merkwürdig an, da angesichts der erhobenen Anklage eigentlich davon ausgegangen werden sollte, dass dann die Ermittlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch abgeschlossen sind.

Dass mein Mandant kein Vertrauen mehr in die Ermittlungen hat, ist angesichts der ersichtlichen früheren Abläufe wie auch der Abläufe hinsichtlich der angebotenen Offenlegung nachvollziehbar. Hierzu passt auch, dass Sie bis heute nicht die angeforderten und auf Ihre Veranlassung hin beschlagnahmten Unterlagen herausgegeben haben. Aus Ihrer diesbezüglichen Mitteilung ergibt sich, dass Sie nach Ihren Angaben gar nicht wissen, wo sich diese Unterlagen nun befinden. Wenn aber schon solche Unterlagen offenbar einfach verschwinden können, so liegt es auf der Hand, dass mein Mandant kein Vertrauen hat, dass die nun von ihm zur Offenlegung angebotenen Unterlagen und Beweismittel nicht einfach so zur Verfügung gestellt werden können, sondern eine Einbeziehung der Öffentlichkeit für die persönliche Sicherheit von Herrn Resch und dem weiteren auch bereits vor dem BGH vorgeladenen Zeugen Herrn Afschar erforderlich ist.

Im Übrigen liegen meinem Mandanten Informationen vor, dass Sie gegenüber anderen in der Sache in Betracht kommenden Zeugen als Sicherheit das Zuerkennen der niederländischen Staatsbürgerschaft angeboten haben. Nur der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass - sollten Sie derartige Überlegungen auch hier anstellen – weder solches noch irgendwelche „Schutzprogramme“ für meinen Mandanten von Interesse sind, da die einzige größtmögliche Sicherheit für meinen Auftraggeber die Öffentlichkeit ist, nämlich dass im Beisein der Öffentlichkeit und Medien alle Betroffenen und Interessierten zur gleichen Zeit das gleiche Material zur Bewertung erhalten.

Da Sie also dessen Angebot zur Offenlegung abgelehnt haben, verbleibt nunmehr als einzige Möglichkeit, dass mein Auftraggeber in dem von Ihnen angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag in einer öffentlichen Sitzung als Zeuge gehört wird. Hierfür bestehen sowohl für Sie als auch für die Verteidiger der Angeklagten sowie etwaige Nebenklage-Vertreter Möglichkeiten, Beweisanträge unter Benennung meines Mandanten als Zeugen zu stellen. Bislang wird von Ihnen scheinbar eine solche Befragung meines Mandanten als Zeuge in diesem Gerichtsverfahren nicht angedacht. Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, wäre eine dortige Aussage hinsichtlich der Sicherheit für meinen Mandanten vergleichbar mit dem von ihm ohnehin erteilten aber von Ihnen abgelehnten Angebot zur Offenlegung. Mein Mandant weist darauf hin, dass gemäß seiner Sichtung das ihm ehedem zur Verfügung gestellt Beweismaterial zu den Geschehnissen inklusive Personen absolut relevant für die Bewertung und Würdigung der Verantwortlichkeit ist und die Offenlegung dies bestätigen wird. Das Beweismaterial spricht gemäß Mitteilung meines Mandanten für alle, die das Material bislang in Augenschein genommen haben, eine eindeutige Sprache und zeigt namentlich die Personen zur Verantwortlichkeit des Abschusses klar auf. Hiervon werden sich dann alle am Verfahren Beteiligte sowie die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen können und eine eigene Bewertung vornehmen können. Mein Mandant würde dann zeitgleich mit seiner protokollierten Übergabe des Materials und seiner Befragung als Zeugen zusätzlich das gesamte Beweismaterial auch online für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Nach Angaben von Herrn Resch ist die Einbeziehung dieses Materials in jedem Fall für eine Bewertung der Vorgänge unabdingbar. Umso weniger verständlich ist es, dass Sie sich bis heute der Prüfung und Einbeziehung des Materials entzogen haben. Insofern bleibt aus Sicht meines Mandanten nur noch die Möglichkeit einer Einbeziehung im Gerichtsverfahren in Den Haag.

Mein Mandant weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in Den Haag doch ausschließlich dafür eingeleitet wurde, dass eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten für den Abschuss des Fluges MH 17 vorgenommen wird, damit eine Verurteilung der Täter erfolgen kann, und nicht um irgendwelche politische Interessenlagen - von welcher Seite auch immer - zu bedienen.

Im Übrigen dürften generell sämtliche Beweismittel im Gerichtsverfahren auch für andere Verfahren relevant und dann dort verwertbar sein. Mein Mandant verweist hierbei unteranderem auch auf die vor dem EuGH laufende Klage des Rechtsanwalts Prof. Giemulla.

Das Beweismaterial selbst würde auf eine sichere Art zu der Verhandlung in die Niederlande gebracht, hierfür würde Herr Resch dann entsprechende Vorkehrungen treffen. In jedem Fall bleibt es dabei, dass die Offenlegung nur unter Beisein der Öffentlichkeit erfolgen kann. Gemäß hier vorliegenden Presseberichten soll in Den Haag das Verfahren öffentlich geführt werden, zudem gilt die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung auch als wesentliches Grundprinzip des niederländischen Rechts. Mithin wäre wie erläutert die Vernehmung meines Mandanten und von Herrn Afschar als Zeugen im dortigen Verfahren unter Sicherheitsgesichtspunkten gleichzusetzen mit der von meinem Mandanten schon jetzt angebotenen aber von Ihnen abgelehnten Offenlegung im Beisein der Öffentlichkeit.

Darüber hinaus gibt es seitens meines Mandanten in der Sache seit dem diesseitigen Schreiben vom 18.10.2019 nichts mehr zu sagen. Das von ihm unterbreitete Angebot wurde von Ihnen abgelehnt. Mithin mag nun die angekündigte Hauptverhandlung eine Klärung unter Würdigung sämtlicher Beweismittel herbeiführen. Seitens meines Mandanten ist die Angelegenheit außerhalb des angekündigten Gerichtsverfahrens damit erledigt. Folglich endet damit auch meine Tätigkeit für meinen Mandanten in dieser Sache, sobald Sie die schon mehrfach angeforderten Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz übermittelt haben oder offenlegen, warum es diese ansonsten nicht mehr gibt. Diesbezüglich fordere ich Sie namens meines Mandanten hiermit nochmals zur umgehenden Erledigung auf.

Künftige Ladungen meines Mandanten als Zeugen für das Gerichtsverfahren in Den Haag können ungeachtet meiner ansonsten erfolgten Beendigung meiner Tätigkeit in dieser Sache sowohl über mich als auch direkt an meinen Mandanten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
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Van: Josef Resch
Datum: maandag, 20 januari 2020 08:14
Aan: fontein@ftwadvocaten.nl, info@anwalt-schlichting.de
Onderwerp: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 €

Sehr geehrter Herr Fontein,

ich wende mich jetzt persönlich an Sie, da Sie sich seit meiner Vorschusszahlung und Ihrer anschließenden Mandatsablehnung nicht mehr gemeldet haben, auch die E-Mail meines Anwalts Herrn Schlichting vom 27.11.2019 haben Sie nicht beantwortet.

Ihr gesamtes Vorgehen in der Angelegenheit finde ich äußerst unseriös. Ich bin an Sie auf Empfehlung von Frau Jolande van der Graaf, welche damals für DenTelegraaf tätig war, herangetreten. Frau Jolande van der Graaf hatte Ihre Kanzlei FTW Advocaten und hierbei insbesondere Sie als neutralen und zweisprachigen Anwalt für die Sache empfohlen und Sie vorab über mich und mein Interesse an einer Tätigkeit von Ihnen unterrichtet. Die Hintergründe ohne jeden von Ihnen gemutmaßten Inhalt waren Ihnen zudem vorab telefonisch von mir im Beisein meiner ständigen Begleitperson mitgeteilt worden, Sie wollten dann nur noch die endgültige Version vorher einmal lesen um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Nachdem Sie dann diese Version erhalten hatten, haben Sie mir in Ihrer Ablehnungs-Mitteilung das Vertreten einer Version unterstellt. Nichts dergleichen ist aber aus dem Schreiben ersichtlich.! Folglich entsteht nicht nur bei mir der Eindruck, dass Sie eigentlich nie vorhatten, mich in der Angelegenheit zu unterstützen.

Da Sie aber nie die vereinbarte Tätigkeit für mich entfaltet haben, können Sie natürlich auch kein Geld hierfür verlangen. Dennoch habe ich bis heute nicht den von mir über meinen Anwalt an Sie wie von Ihnen angefordert als Vorschuss auf die eigentlich erwartete Tätigkeit gezahlten Betrag von 1.000,- € von Ihnen zurückerhalten. Interessanterweise haben Sie auch keinerlei Rechnung erteilt, was ebenfalls für sich spricht. Sollten Sie nun nachträglich plötzlich eine Rechnung zur vermeintlichen Legitimation erstellen und mir übermitteln wollen, so wäre auch dies nicht von Bedeutung. Die Abläufe sprechen schon jetzt für sich. Bis jetzt gehe ich noch davon aus, dass Sie einfach nachlässig gehandelt haben und nun unverzüglich diesen Betrag wie gefordert wieder zurückzahlen, auf das Konto von meinem Anwalt. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so werde ich Strafanzeige wegen des Verdachts eines Eingehungsbetruges erstatten. Außerdem würde ich dann einen Zeugenaufruf über meine Internetseite auch in holländischer Sprache vornehmen, ob es neben mir auch andere Personen gibt, denen ähnliches wiederfahren ist.

Mit besten Grüßen,
Josef Resch

Von: Daniel Fontein
Datum: 26. Januar 2020 um 174715 MEZ
An: Josef Resch
Kopie: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: Aw: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 € [D103252_I14224111]

Sehr geehrter Herr Resch,

Ich wirde dass betrag ueberweisen. Entschuldigung fur die Verzoegerung.

Met vriendelijke groet,
Daniel Fontein

D. Fontein
0624248862
Lagendijk 64A
1541KC Koog a/d Zaan
T 088 5 444 333
F 088 5 444 321
@ info@ftwadvocaten.nl
W www.ftwadvocaten.nl

Van: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Verzonden: donderdag 5 maart 2020 16:02
Aan: LP MH17 (Landelijk Parket)
CC: info@wifka.de
Onderwerp: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die zurückliegenden Schreiben. Bislang ist meinem Auftraggeber Josef Resch nicht bekannt, ob er in dem Verfahren MH 17 in Den Haag als Zeuge benannt ist und ob überhaupt das Gericht schon Kenntnis von der Möglichkeit zur Offenlegung der erwähnten Beweismittel im Gerichtsverfahren hat. Aus verschiedenen Medienquellen ergibt sich, dass mittlerweile mehrere Zeugen benannt worden sein sollen, unteranderem auch ein Zeuge, welcher schon im Jahr 2016 vernommen wurde. Bekanntlich wurde mein Auftraggeber Herr Resch im Jahr 2016 durch den Generalbundesanwalt einschließlich BKA vernommen und danach mehrmals durch den BGH vorgeladen, ich verweise auf meine zurückliegenden Erläuterungen. Mithin bitte ich um kurze Rückäußerung, ob mein Mandant nunmehr Zeuge des Verfahrens ist und wenn ja, wann mit einem Termin diesbezüglich zu rechnen ist. Zudem bitte ich für den Fall, dass er widererwarten doch noch nicht als Zeuge benannt sein sollte, um kurze Bestätigung, dass die Möglichkeit zur Offenlegung dem Gericht zumindest schon mitgeteilt worden ist.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass trotz wiederholter Aufforderung eine Rückgabe der von meinem Mandanten im Schweizer Schließfach beschlagnahmten Unterlagen bis heute nicht erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 29. April 2020 14:33
An: 'Anwalt Schlichting'
Betreff: RE: MH17 Josef Resch

Dear mr. Schlichting,

The MH17 trial started on March 9 2020. The prosecution service did not summon your client to that hearing. As we discussed before, your client is not willing to submit the material he claims to have to the prosecution service. Therefore we cannot judge if it is relevant to the MH17 case. Currently we have no reason to believe that the testimony of your client would make a relevant contribution the case. For that reason we have no intention to summon him as a witness for other hearings to come.

The public prosecution service has reported on the email exchange that has taken place with you in the criminal file that has been handed over to the court. You can therefore assume that the court is aware of its contents.

With regard to the seized documents I can inform you that the Swiss authorities have transferred copies of the seized documents to the Netherlands. The originals were never in our possession. Any request pertaining the return of the original documents must be addressed to the Swiss authority that executed our Letter of Request (our ref nr. KLR-U-2016 052745, Swiss ref nr. RH16. 0055), being it the Office of the Attorney General of Switzerland. They are competent for returning the originals. We have no objection to them returning the originals to mr. Resch.

Yours sincerely,
The public prosecutor in The Netherlands

Anschreiben an Niederländische Staatsanwaltschaft & JIT

Persönliche Einreichung beim Bundesgerichtshof

Das Schreiben an die General Bundesanwaltschaft von Resch

Das Schreiben vom Rechtsanwalt Professor Giemulla an den Europäischen Gerichtshof

Weiterleitungen an die Botschaften

Persönliche Einreichung beim UN-Sicherheitsrat

🇬🇧 Personal submission to the UN Security Council

🇲🇾 Penyerahan peribadi kepada Majlis Keselamatan PBB

🇳🇱 Persoonlijke afgifte bij de VN-Veiligheidsraad

🇷🇺 Подача документов лично в Совет Безопасности ООН

🇺🇦 Подача документів особисто до Ради Безпеки ООН

Kommunikation zwischen Herrn Resch, Herrn Schlichting, niederlänischen Rechtsanwälten, der niederländischen Staatsanwaltschaft und internationalen Medien

Ablehnung der Weiterleitung vom niederländischen Rechtsanwalt mit eigener Sichtweise

Die PDF zu diesem Abschnitt finden Sie hier

Von: Daniel Fontein [mailto:fontein@ftwadvocaten.nl]
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2019 15:41
An: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Betreff: Re: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] 

 
Sehr geehrter Kollege,

Vielen Dank für Ihren Brief mit Anhangen. Ich habe diesen Brief gelesen und die Angelegenheit untersucht. Herr Resch möchte (erneut) seine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen. Herr Resch erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.


Soweit ich weiß, wurde diese Möglichkeit bereits von JIT und Bellingcat untersucht und hat unzureichende Beweise dafür gefunden. JIT basiert auf umfangreichen Untersuchungen und basiert auf einem anderen Möchlichkeit (MH17 stürzte wegen einer Buk-Rakete ab). Diese Position wird von der JIT unterstützt und steht im Widerspruch zu dem von Herrn Resch beschriebenen Szenario. Die Position der JIT wird von der niederländischen Gemeinschaft, einschließlich vieler Hinterbliebenen, weitgehend unterstützt. Angesichts dieses Forschungsstandes und meiner Rolle als Teil dieser Gemeinschaft sehe ich mich nicht in der Lage, als Anwalt für Herrn Resch zu fungieren und das von ihm beschriebene und untersuchte Geschehnis (teilweise) zu verteidigen.
 
Außerdem wurde einer meiner Bürokollegen gleichzeitig angesprochen, um einige Hinterbliebenen zu unterstützen. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen wenn ich den Anwalt von den Herr Resch würde.
 
Leider kann ich diesen Fall aus den genannten Gründen nicht akzeptieren.
Leider muss ich nach Abzug des Vorschusses eine Rechnung für die Bearbeitung dieses Falls berücksichtigen.
 
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Daniel Fontein

Von: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2019 13:21
An: 'Daniel Fontein' <fontein@ftwadvocaten.nl>
Cc: info@wifka.de
Betreff: AW: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] Sehr geehrter Herr Kollege Fontein, in obiger Angelegenheit komme ich für meinen Mandanten Herrn Josef Resch auf Ihre Mail vom 04.07.2019 zurück, mit welcher Sie die Mandatsannahme völlig überraschend kurzfristig abgelehnt hatten. Diese Absage war auch deshalb völlig unverständlich, weil Sie über die Person meines Mandanten und das grundsätzliche Ansinnen informiert waren. Auf den übermittelten Entwurf haben Sie dann mitgeteilt, dass mein Mandant „(erneut) eine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen“ möchte und „erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.“ Diese Behauptungen von Ihnen sind nicht erklärlich, da mein Mandant mit seinem Schreiben in keiner Form eine Version von Abläufen vertrat sondern lediglich die Offenlegung von Beweismaterial angeboten hatte. Auch in der folgenden Korrespondenz wurde nie irgendeine Version durch meinen Auftraggeber vertreten. Es ging ihm lediglich darum, öffentlich und transparent die Beweismittel zur Verfügung zu stellen, die Bewertung dieser Beweismittel soll durch die dafür vorgesehenen Stellen erfolgen. Für dieses Ansinnen hatte mein Auftraggeber auf Empfehlung von Frau Jolande v.d. Graaf Kontakt mit Ihnen aufgenommen und Ihre Einbeziehung als niederländischer Korrespondenzanwalt angefragt. Hierfür hatten Sie sich grundsätzlich bereit erklärt, jedoch vor einer endgültigen Entscheidung die Übersendung des Entwurf erbeten. Hiernach erfolgte dann wie erwähnt die für meinen Auftraggeber völlig überraschende Mandatsablehnung von Ihnen. Angesichts der geschilderten Umstände erschließt sich nicht, wie Sie nach dem Erhalt des Entwurfs zu der Auffassung gelangten, dass mein Mandant mit dem Schreiben eigene Erklärungen oder Bewertungen vornehmen wollte. Wenn Sie mit der Person meines Mandanten und seiner Rolle in der Angelegenheit generell ein Problem gehabt haben sollten, so hätten Sie das Mandat gleich ablehnen können und nicht erst den Entwurf abwarten müssen. Ein nachvollziehbarer Grund für die Mandatsablehnung ist aus dem Inhalt des übermittelten Entwurfs jedenfalls nicht erkennbar. Festzuhalten bleibt nach alledem aber somit, dass Sie das Mandat ablehnten und folglich die angedachte Tätigkeit von Ihnen nie ausgeübt wurde. Mithin ist aber auch der von meinem Mandanten an Sie zuvor gezahlte Vorschuss in Höhe von 1.000,- € von Ihnen wieder an Herrn Resch zurückzuzahlen. Mein Mandant bittet somit um Rücküberweisung dieses Betrages bis zum 11.12.2019. Die Zahlung kann auf das hiesige Fremdgeldkonto:Rechtsanwalt Christian Schlichting, IBAN DE19 2304 0022 7008 01, BIC: COBADEFFXXX, unter Angabe: „Rückzahlung Mandant Resch“ erfolgen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen   Schlichting

Rechtsanwalt 

Carl-Gauß-Str. 5

23562 Lübeck 

Tel: 0451 160 80 110

Fax: 0451 160 80 111

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Persönliches Anschreiben von Resch an Staatsanwalt Westerbeke, JIT, Ministerpräsident Rutte & weitere internationale Medien

Bad Schwartau, 05.07.2019

Josef Resch

An:

Staatsanwalt Westerbeke, Ermittlergruppe JIT, Ministerpräsident Rutte, verschiedene internationale Medien u.w.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher bekannt ist, hatte ich damals nach dem Abschuss von MH17 für einen unbekannten Auftraggeber für Hinweise zur Ursache eine hohe Belohnung ausgelobt. Hierbei hatte ich für meine Auftraggeber zunächst 30 Millionen US-Dollar für Hinweise zu den Hintermännern des Absturzes ausgelobt, woraufhin jedoch keine brauchbaren Informationen eingingen. Im Anschluss hatte ich dann über meine Firma Wifka für meine Auftraggeber 17 Millionen US-Dollar für Hinweise ausgelobt, mit welchen Vertuschungen bei dem Kriegsverbrechen bewiesen werden können, mein Auftraggeber hat also im Grund nach einer Art zweiten Snowden gesucht. Hierauf hatte sich dann ein glaubwürdiger Informant gemeldet und danach die Prämie von 15,5 Millionen in drei verschiedenen Währungen {US-Dollar, Schweizer Franken, Euro) in bar erhalten. Die Auslobung und Zahlung von hohen Geldsummen führte für meinen Auftraggeber somit zum gewünschten Ziel und zur Lösung seines Problems. Informanten sind angesichts hoher Geldsummen also bereit, ein hohes Risiko einzugehen und überprüfbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.

Die nach meiner Tätigkeit entstandenen Entwicklungen in der Sache machen nun aber mein heutiges Schreiben erforderlich.

Denn lange nach meiner Auslobung wurde ich dann gut 14 Tage nach Veröffentlichung meiner Biographie für die ermittelnden Behörden zunächst als Zeuge geführt, aus diesen Gründen fand bei mir als Zeuge auch am 15.03.2016 eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 11 Abs. 1 VStGB (Kriegsverbrechen) statt, also mehr als 1,5 Jahre nach der ersten Auslobung und knapp 1 Jahr, nachdem sich der Informant bei mir gemeldet hatte. Nachdem ab dann eine Aussage von mir und einer weiteren Person für die ermittelnden Behörden zunächst offenbar von sehr großer Bedeutung war, ist das Interesse hieran schlagartig nach einem Termin vor dem BGH am 07.12.2016 wieder erloschen (Az. 4 BGs 109/16; 3 BJs 19/14-4). Nachdem ich schon in einem vorherigen Termin vor dem BGH der Generalstaatsanwaltschaft mein persönliches Notizbuch übergeben hatte, hatte ich dann in dem Termin am 07.12.2016 gegenüber der zuständigen Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof Frau Wimmer eine schriftliche Erklärung abgegeben, aus welcher sich relevante Sachverhaltsmomente für die Aufklärung ergeben. Gleichzeitig bat ich wie ersichtlich um Weiterleitung dieses Schreibens an den leitenden Staatsanwalt Westerbeke sowie die Ermittlergruppe JIT, sodass diesen das Schreiben auch bekannt sein sollte. Ganz offensichtlich bestand durch die aus meinem dortigen Schreiben ersichtlichen Aspekte schlagartig kein Interesse mehr daran, die mir vorliegenden Informationen und Beweismittel näher zu erfahren und zum Gegenstand des Ermittlungsverfahrens werden zu lassen. Das Schreiben habe ich auch hier anliegend beigefügt und liegt verschiedenen Medien und einer Hinterbliebenen schon seit Juli 2017 vor. Wie in dem Schreiben ersichtlich (Ziffer 7. des Schreibens) hatte ich schon damals meine Zusammenarbeit angeboten um Wege zu finden, wie Informationen ohne die Gefährdung meiner Person erlangt werden können. Hierauf hörte ich seit diesem Schreiben nichts mehr. Da hier also in einem Kriegsverbrechens-Fall ermittelt wird, sollte jedweder Eindruck vermieden werden, dass Staaten Ihre Berücksichtigung von Informationen durch wirtschaftliche oder politische Interessen lenken lassen könnten.

Ich selbst wollte zur damaligen Zeit aus bekannten persönlichen Gründen (eigene Bedrohungslage) diese Informationen nicht Preis geben. Zudem resultierte dies aus einer im Zusammenhang mit meiner MH17-Tätigkeit erfolgten Beschlagnahme meines Schweizer Schließfaches, bei welcher auch nicht im Zusammenhang mit MH17 stehende Unterlagen beschlagnahmt worden sind. Diese Unterlagen hätten uns und unter anderem deutsche Politiker und Finanzbeamte von höchster Ebene in erhebliche Schwierigkeiten bringen können. Von den Unterlagen, welche bei mir bei der Hausdurchsuchung in Deutschland sowie bei der Durchsuchung des Schließfaches in der Schweiz beschlagnahmt worden sind, habe ich bis heute nur Teile zurückerhalten.

Die uns bei nicht erfolgender Aussage angedrohte Beugehaft hätten wir in Kauf genommen, zuvor hatten wir schon aufgrund unserer bewusst nicht erfolgten Aussagen Zwangsgelder in vierstelliger Höhe gezahlt.

Der Druck meines Wissens ist für mich mittlerweile extrem belastend, genauso geht es der weiteren Person. Am 20.02.2017 habe ich einen Herzinfarkt erlitten. Auch ein Treffen mit Hinterbliebenen am 10.07.2017 im Beisein internationaler Presse (De Telegraaf, Die Zeit) beschäftigt mich bis heute. Das Treffen wurde im Wissen aller anwesenden Personen aufgezeichnet, ein dort von mir unterbreiteter und von den Pressevertretern befürworteter Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise wurde dann leider im Nachgang von der Presse nicht weiterverfolgt.

 Wir sind inzwischen der Überzeugung, dass unsere größtmögliche Sicherheit im Gesamten wenn überhaupt durch eine öffentliche Aussage nebst Offenlegung vor dem JIT und dem zuständigen Staatsanwalt gewährleistet werden kann.

Leider müssen wir feststellen, dass die veröffentlichten Beweise der Ermittlergruppe nicht die hier vorliegenden Informationen und Beweise beinhalten. Dies umfasst auch den kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz vom ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und der JIT mitgeteilten Verdacht zu den Abläufen und handelnden Personen. Die hier uns vorliegenden Beweise wurden auch dort in keiner Form erwähnt. Da aufgrund negativer zurückliegender Erfahrungen mein Vertrauen in die ermittelnden Stellen in dieser Angelegenheit absolut nicht mehr vorhanden ist, muss ich den Weg mit der Öffentlichkeit suchen.

Aus diesem Grund bieten wir hiermit an, freiwillig und nur gemeinsam eine Aussage vor der dafür zuständigen gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT und dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke in den Niederlanden zu machen. Aus Gründen unserer eigenen Sicherheit halten wir es dabei für erforderlich, dass bei unserer Aussage und Offenlegung der Beweismittel auch internationale Medien sowie Vertreter der betroffenen Staaten mit anwesend sind.

Wir werden dementsprechend diese Stellen informieren, sobald wir durch das Ermittlerteam oder den Staatsanwalt zur Aussage geladen werden. Die kompletten Beweismittel werden dann zur Verfügung gestellt und dem JIT und Herrn Westerbeke dort übergeben. Wir weisen hierbei darauf hin, dass das Beweismaterial und die dazugehörigen Aussagen nur im Gesamten zur Überprüfung übergeben bzw. getätigt werden.

Im Zuge unserer Aussage werden wir auf folgende Beweise und Informationen eingehen:

  1. Alle von mir schon mit Schreiben vom 07.12.2016 benannten Punkte (siehe Anlage)

  2. Von Geheimdiensten über den Flugverkehr vom 17.07.2014 vorgenommene Audioaufzeichnungen vom Funkverkehr von Kampfpiloten und Tower - der ukrainischen Armee und der Separatisten -Telefongespräche der ukrainischen Armee

  3. Audioaufzeichnungen von Geheimdiensten und Militär über den am 17.07.2014 erfolgten Flug von Wladimir Putin vor und nach dem Abschuss

  4. Aufzeichnungen vom Tower nach Bekanntwerden des Absturzes

  5. Audioaufzeichnungen unter anderem von Geheimdiensten zu relevanten militärischen Geschehnissen seitens der Separatisten wie auch seitens der Ukraine im Zeitraum mehrerer Wochen vor bis mehrerer Wochen nach dem Abschuss

  6. Handschriftliche Notizen und persönliche Audioaufnahmen von Kampfpiloten zum Vorfall.

  7. Benennung des Informanten, welcher 15,5 Millionen in verschiedenen Währungen in bar erhalten hat, sowie Benennung der dahinterstehenden „Institution", für welche der Informant gearbeitet hatte usw.

  8. Offenlegung von Auswertungen der Daten von weiteren wichtigen Datenträgern

  9. Angeblich vernichtete geheime Dokumente von ranghohen Personen aus Militär und Politik

  10. Schriftliche Notizen der Geheimdienste zum Vorfall und den unterschiedlichen Interessenlagen

  11. Bei Offenlegung der Beweise werden darüber hinaus noch weitere Unterlagen und Dokumente mit übergeben, welche hier aus Sicherheitsgründen nicht erwähnt werden.

Von mir wird dann im Rahmen der Aussage zudem die Schweizer Anwaltskanzlei benannt werden, welche den Auftrag an mich mit der Auslobung der Geldsumme eingeleitet hatte, nebst dem dort in der Sache federführend tätigen Rechtsanwalt. Dass wir voll im Fokus der „Dienste" sind, ist uns bewusst und nichts Neues für uns, eine von den Behörden vielleicht angedachte nochmalige Durchsuchung bei uns oder unseren Anwälten wäre der Höhepunkt der Lächerlichkeit. Für den Fall, dass aufgrund unserer Zeugenaussage Druckmittel gegen uns angedacht werden sollten, sind entsprechende Reaktionen vorbereitet. Uns ist durchaus bewusst, dass das jetzige Vorgehen mit meinem heutigen Schreiben einen eher ungewöhnlichen Schritt darstellt, nach reiflicher Überlegung halten wir es jedoch für die einzig erfolgversprechende und alternativlose Vorgehensweise.

Ich bin seit November 2017 auch in einem Verfahren vor dem EuGH als Zeuge angeboten (siehe Anlage). Der das Verfahren führende Rechtsanwalt Prof. Dr. Giemulla, Berlin, hat mir jedoch im Sommer 2018 mitgeteilt, dass das bis zu sieben Jahre dauern kann, wenn das Verfahren überhaupt vor dem EuGH zugelassen wird.

Auf dem von mir angebotenen Weg kann nun sichergestellt werden, dass unser Wissen und die hier vorliegenden prüfbaren Beweise Gegenstand der Ermittlungsarbeit werden – kontrolliert von der vierten Gewalt, nämlich den Medien und damit der Öffentlichkeit. Insbesondere das Recht der Hinterbliebenen auf lückenlose Aufklärung kann so gewährleistet werden. Im Übrigen behalten wir uns vor, zu gegebener Zeit auch ein eigenes Video von uns zur Aufklärung mit dazugehörigem Beweismaterial bereit zu stellen. Das Video wird dann in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, wie von uns schon im Jahr 2012 in der Angelegenheit Florian Homm erfolgreich praktiziert.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mich von keiner politischen Seite instrumentalisieren lassen werde, die objektive und gewissenhafte Aufarbeitung obliegt der gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT sowie dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und ist ein Recht der Hinterbliebenen und der Öffentlichkeit. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich mein heutiges Schreiben nachweislich schon seit langer Zeit plane und vorbereite, also völlig unabhängig von den jüngsten Entwicklungen mit konkreten Verdachtsäußerungen des Staatsanwalts und der JIT. Allerdings bietet das dort angekündigte Verfahren nun zusätzlich die Möglichkeit, alle Beweismittel und Aspekte gewissenhaft und objektiv zu prüfen und aufzuarbeiten. Wenn sich aus dem Verfahren Nachweise zu Mittätern, zu Vertuschungen und zur Unterdrückung von Beweismitteln ergeben, so sind die so handelnden Personen dort zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Rahmen des Versands meines heutigen Schreibens hat ein zuvor hinzugezogener Anwalt aus den Niederlanden die Weiterleitung des Schreibens an niederländische Stellen kurzfristig und zu meiner großen Überraschung abgelehnt. Mein heutiges Schreiben erhalten somit nun über Herrn Rechtsanwalt Schlichting auf meinen Wunsch hin neben dem internationalen Ermittlerteam JIT und dem zuständigen Staatsanwalt Westerbeke auch das Büro des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte sowie verschiedene nationale und internationale Medien.

Mit freundlichen Grüßen


Josef Resch

Anlagen:

Mein Schreiben an den BGH vom 07.12.2016

Mein Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 22.05.2017

Übersetzte Abschrift des Schreibens von Rechtsanwalt Prof. Giemulla an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 17.11.2017

Schreiben der Niederländischen Staatsanwaltschaft

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 17:38
An: 'info@anwalt-schlichting.de'
Betreff: uw mail d.d. 5 juli 2019

Geachte heer Schlichting,

We hebben kennis genomen van uw mail met bijlagen van 5 juli 2019. In uw mail schrijft u dat uw cliënt Resch zijn medewerking aan het JIT aanbiedt. Deze medewerking zou bestaan uit het overleggen van bewijsmateriaal dat van belang is voor het onderzoek naar het neerstorten van vlucht MH17. Uw cliënt wil dit bewijsmateriaal vanwege zijn veiligheid alleen overhandigen in het bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Het JIT is altijd geïnteresseerd in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden dan ook uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen. De door uw cliënt voorgestelde wijze van verstrekking is echter zeer ongebruikelijk en het kan ook schadelijk zijn voor het onderzoek indien bewijs, voordat het onderzocht is, door media en anderen wordt bekeken. Het JIT kan dan ook geen gehoor geven aan het verzoek van uw cliënt voor deze wijze van overdracht.

Binnen het onderzoek naar MH17 werkt het JIT nauw samen met o.a. de Duitse autoriteiten. Gelet op het feit dat uw cliënt in Duitsland woonachtig is, lijkt het ons aangewezen dat hij eerst contact opneemt met het Duitse Openbaar Ministerie voor het verstrekken van de informatie die hij zegt te hebben. Wij hebben uw mail met de Duitse autoriteiten gedeeld zodat zij op de hoogte zijn van het bewijsaanbod. Mocht uw cliënt informatie rechtstreeks met het JIT willen delen, dan kan dat ook op veilige wijze via de uploadmogelijkheid op de website van het JIT.

Vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft

Von: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Gesendet: Freitag, 16. August 2019 09:51
An: 'LP MH17 (Landelijk Parket)'
Betreff: AW: uw mail d.d. 5 juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit bedanke ich mich für Ihre Nachricht. Bedauerlicherweise hatten Sie diese auf Niederländisch verfasst, was die Kommunikation erschwert. Wie schon erläutert wollte mein Mandant zusätzlich einen niederländischen Kollegen hinzuziehen, damit die Korrespondenz entsprechend vereinfacht werden kann. Dieser niederländische Kollege ist jedoch kurzfristig nicht mehr bereit gewesen, in der Sache für meinen Auftraggeber tätig zu sein, indem er meinem Mandanten unterstellte, einen bestimmten Geschehensablauf zu behaupten, was mein Auftraggeber jedoch nie tat. Vor diesem Hintergrund verbleibt es bei der Korrespondenz über mich und diesseits auf Deutsch.

Mit Ihrer Nachricht signalisieren Sie grundsätzlich Interesse an den meinem Mandanten vorliegenden Informationen. Allerdings erklären Sie, dass die von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise für die Untersuchung auch schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Aus diesem Grund könne der von meinem Mandanten gewünschten Vorgehensweise nicht zugestimmt werden.

Wie Sie selber in Ihrer Nachricht erklären, wünscht mein Mandant die Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und betroffene Staaten aus Sicherheitsgründen. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Mein Mandant fragt sich, wie eine öffentliche Anklage und Verhandlung (laut Medienberichten soll das Verfahren am 10.03.2020 beginnen), zugelassen werden kann, wenn nicht alle Beweise zuvor geprüft worden sind. Im Übrigen ist auch eine solche Verhandlung öffentlich, sodass sich Herr Resch fragt, weshalb die von ihm gewünschte Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und der betroffenen Staaten nicht erfolgen könne, wenn dann im nächsten Jahr ohnehin eine öffentliche Verhandlung stattfindet.

Soweit Sie nun darauf verweisen, dass Sie die deutsche Staatsanwaltschaft informiert haben, da mein Mandant seinen Wohnsitz in Deutschland habe und eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden stattfinde, ist dies für meinen Auftraggeber gleich. Im Übrigen erstaunt dieser Hinweis, da es weder auf das Schreiben meines Mandanten vom 07.12.2016 an den deutschen Bundesgerichtshof noch auf das Schreiben meines Mandanten an den deutschen Generalbundesanwalt vom 22.05.2017 eine Resonanz gab. Sofern sich die zwei bei meinem Mandanten als Zeugen beschlagnahmten Unterlagen (1. Hinweis-Schreiben auf MH17; 2. An eine andere deutsche Behörde gerichtete Notiz) aus dem schweizer Schließfach bei Ihnen befinden, wovon angesichts Ihrer Verfahrenszuständigkeit ausgegangen wird, erwartet mein Mandant die umgehende Rückgabe. Die beiden Schreiben hatte ich meiner Nachricht vom 05.07.2019 beigefügt und liegen Ihnen vor und sind auch über die Internetseite der Firma meines Mandanten www.wifka.de einsehbar. Mein Mandant hatte Ihnen angeboten direkt vor der Ermittlergruppe JIT, vor der niederländischen Staatsanwaltschaft oder vor jedem geschädigten oder betroffenen Land eine Offenlegung vorzunehmen – allerdings immer nur unter der benannten Voraussetzung, dass hierbei eine Öffentlichkeit durch Beisein internationaler Medien sowie der betroffenen Staaten gewährleistet wäre.

Im Übrigen weist Herr Resch zudem ausdrücklich darauf hin, dass der Informant über diese gewählte Vorgehensweise informiert ist, hiermit einverstanden ist und nicht um seine Sicherheit fürchtet.

Herr Resch hat aber zur Kenntnis genommen, dass Sie eine solche Vorgehensweise ablehnen. Er ist hierüber erstaunt, muss dies aber akzeptieren. Aus den benannten und erläuterten Gründen besteht aber keine Möglichkeit einer Aussage ohne Öffentlichkeit. Mein Mandant wird somit nun andere transparente Wege zur Vorgehensweise und Aufklärung prüfen und Sie sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
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Fax: 0451 160 80 111
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Anschreiben an die Medien

Von: "Anwalt Schlichting"
Datum: 16. August 2019 um 10:05:43 MESZ
An: "'Anwalt Schlichting'"
Betreff: MH17, Zeuge Josef Resch, neues Anschreiben an niederländische Staatsanwaltschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 05.07.2019 darf ich Ihnen hiermit im Auftrag meines Mandanten Josef Resch mitteilen, dass die niederländische Staatsanwaltschaft mit E-Mail vom 24.07.2019 die von meinem Mandanten vorgeschlagene Vorgehensweise mit Hinzuziehung der Öffentlichkeit abgelehnt hat, da man zwar an Material, das zur Aufklärung beitragen kann, immer interessiert sei , es nach Auffassung der niederländischen Staatsanwaltschaft aber schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Diese Ausführungen sind für meinen Auftraggeber nicht nachvollziehbar, zumal als andere Personen hier neben den Medien die betroffenen Staaten in Betracht kämen, welche ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung haben dürften.

Ich habe hierauf nun im Auftrag meines Mandanten die unten ersichtliche Nachricht an die niederländische Staatsanwaltschaft geschickt.

Im Übrigen weist Herr Resch zur Vermeidung einer Vereinnahmung von irgendeiner Seite oder Institution darauf hin, dass er sich im Interesse einer vollumfänglichen Transparenz dazu entschlossen hat, regelmäßig die in dieser Sache von ihm und für ihn getätigten Schreiben und Anhänge auf der Homepage seiner Firma www.wifka.de zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
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Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Montag, 4. November 2019 14:06
An: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: MH17 Josef Resch

Geachte heer,

Dank voor uw mail. In uw bericht geeft u te kennen dat uw cliënt teleurgesteld is in de gang van zaken en het bewijsaanbod voor hem een afgesloten zaak is. Wij betreuren het dat uw cliënt meent dat het Nederlandse Openbaar Ministerie niet is geïnteresseerd in het bewijs dat uw cliënt zegt te hebben. Dit is uitdrukkelijk niet de boodschap die wij in onze eerdere mail van 25 september 2019 hebben gegeven.

In deze, en al onze eerdere correspondentie, hebben wij u gemeld dat het JIT juist altijd geïnteresseerd is in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en dat burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen.

Wij hebben enkel te kennen gegeven dat wij niet kunnen instemmen met de wijze van overdracht waar uw cliënt aan vasthoudt, te weten in bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Wij blijven zeer bereid het materiaal dat uw cliënt zegt te hebben in ontvangt te nemen, op een veilige wijze die zowel voor uw cliënt als voor het JIT acceptabel is. Onze uitnodiging daarover in contact te treden met ons, of met de Duitse autoriteiten, blijft dan ook staan.

Met vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

Dit bericht kan informatie bevaGen die niet voor u bestemd is. Als u niet de geadresseerde bent of dit bericht abusievelijk aan u is toegezonden, wordt u verzocht dat aan de afzender te melden en het bericht te verwijderen. Het Openbaar Ministerie aanvaardt geen aansprakelijkheid voor schade, van welke aard ook, die verband houdt met risico's verbonden aan het elektronisch verzenden van berichten.

Openbaar Ministerie

This message may contain information that is not intended for you. If you are not the addressee or if this message was sent to you by mistake, you are requested to inform the sender and delete the message. The Netherlands Public Prosecution Service accepts no liability for damage of any kind resulting from the risks inherent in the electronic transmission of messages.

Netherlands Public Prosecution Service

Von: "Anwalt schlichting"
Datum: 21. November 2019 um 14:52:08 MEZ
An: "'LP MH17 (Landelijk Parket)'"
Kopie:
Betreff: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mail vom 04.11.2019 habe ich erhalten. Jedoch sind Ihre dortigen Ausführungen nicht nachvollziehbar.

So wollen Sie offenbar mit Ihrer Nachricht den Eindruck erwecken, dass sich mein Mandant einer Klärung verweigern würde. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Mein Mandant hat seit dem 07.12.2016 mehrfach seine Zusammenarbeit angeboten, was wiederrum durch Sie verweigert worden ist. Denn in keinem Ihrer drei Schreiben haben Sie ein Interesse an einer Umsetzung der Offenlegung erkennen lassen. Als Grund für Ihre Weigerung hatten Sie bislang angegeben, dass die von meinem Auftraggeber vorgeschlagene Vorgehensweise nicht akzeptabel sei. Die Gründe für diese von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise wurden jedoch wiederholt ausführlich dargelegt. Im Übrigen zeigt sich auch anhand Ihrer eigenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag, dass derartige Schritte erforderlich sind. Denn nach hier vorliegenden Informationen werden für die angekündigte Verhandlung Räume mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen vorbereitet. Gleichsam höchste Sicherheitsvorkehrungen benötigt mein Mandant im Zuge der angebotenen Offenlegung. Bezeichnenderweise haben Sie sich hierzu in keiner Form geäußert und auch keinerlei alternative akzeptable Möglichkeiten dargelegt. Dies überrascht auch nicht, da es außer der Öffentlichkeit für meinen Mandanten angesichts der großen Bedeutung der Angelegenheit keine Sicherheitsvorkehrungen geben kann. Diese angestrebte Öffentlichkeit wiederrum sollte eigentlich auch im Interesse aller Beteiligten sein, damit ausgeschlossen werden kann, dass irgendetwas (gewollt oder ungewollt) missverständlich aufgefasst wird. Zudem stellt diese Öffentlichkeit dann auch die Voraussetzung für das höchstmögliche Maß an Transparenz dar. Für all dies steht mein Auftraggeber.

Auch Ihr Verweis auf die deutschen Behörden hilft hier nicht weiter. Auch mein Mandant war ursprünglich davon ausgegangen, dass es seitens der deutschen Ermittler ein Interesse an der Aufklärung gibt, zumal laut einhelliger Medienbericht der BND im Oktober 2014 nach Auswertungen von Satellitenbildern eine Bewertung vornahm, die von meinem Mandanten schon im Zuge eines Interviews mit der Zeitschrift Capital vom 25.11.2014 kritisch bewertet wurde und dann später auch vom BND wieder revidiert worden war. Zudem hatten Sie selbst in der Vergangenheit durch Ihr Ersuchen Ihrerseits die deutschen Behörden gegenüber meinem Auftraggeber aktiviert. Der diesbezügliche Vorgang ist Ihnen bekannt, mein Auftraggeber hat vor dem BGH entsprechende Ausführungen getätigt. Zu einem Ergebnis hat auch dieses damalige Vorgehen Ihrerseits nicht geführt. Vielmehr blieb dann nach seiner letzten Stellungnahme vor dem BGH jedwede Reaktion aus. Tatsächlich haben sich in der Sache seit Dezember 2016 keinerlei deutsche Behörden oder Ermittler mehr bei meinem Mandanten gemeldet mit Ausnahme eines letzten Kontakts mit Ermittlern vom BKA im Jahr 2017, bei welchem Herrn Resch und Herrn Afschar als Zeugen die damals bei Herrn Resch Zuhause beschlagnahmten Unterlagen ohne die Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz zurückgegeben worden waren und mitgeteilt wurde, dass das Ermittlungsverfahren beim BKA bzw. dem Generalbundesanwalt abgeschlossen sei. Auch die gängigen deutschen Medien suchen keinen Kontakt zu Herrn Resch. Formell dürfte schon keine Zuständigkeit der deutschen Behörden gegeben sein, darüber hinaus gibt es von dort wie erwähnt offensichtlich auch keinerlei Interesse. Alle diesbezüglichen Schreiben sowie sämtliche frühere wie aktuelle Korrespondenz in der Angelegenheit wurde von meinem Auftraggeber als Nachweis zur Einsicht auf seiner Firmenhomepage www.wifka.de hinterlegt. Nach alledem geht Ihr Hinweis, dass sich mein Mandant mit deutschen Behörden in Verbindung setzen möge, ins Leere.

Ihr Umgang mit der Angelegenheit führt nach Kenntnis meines Mandanten dazu, dass bei verschiedenen kritischen Stellen, welche Ihnen bekannt sein dürften, mittlerweile der Eindruck entstanden ist, dass durch Sie nicht ergebnisoffen sondern vielmehr einseitig ermittelt wird. In diesem Zusammenhang fragt sich mein Auftraggeber auch, wieso einerseits die von ihm angestrebte Offenlegung aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel sein soll, andererseits aber von Ihnen bzw. dem JIT erst kürzlich noch nicht einmal mit dem Vorfall direkt im Zusammenhang stehendes Material im Internet veröffentlicht wurde, verbunden mit einem neuerlichen Zeugenaufruf. Auch solche jetzt noch durch die ermittelnden Stellen erfolgende Zeugenaufrufe muten merkwürdig an, da angesichts der erhobenen Anklage eigentlich davon ausgegangen werden sollte, dass dann die Ermittlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch abgeschlossen sind.

Dass mein Mandant kein Vertrauen mehr in die Ermittlungen hat, ist angesichts der ersichtlichen früheren Abläufe wie auch der Abläufe hinsichtlich der angebotenen Offenlegung nachvollziehbar. Hierzu passt auch, dass Sie bis heute nicht die angeforderten und auf Ihre Veranlassung hin beschlagnahmten Unterlagen herausgegeben haben. Aus Ihrer diesbezüglichen Mitteilung ergibt sich, dass Sie nach Ihren Angaben gar nicht wissen, wo sich diese Unterlagen nun befinden. Wenn aber schon solche Unterlagen offenbar einfach verschwinden können, so liegt es auf der Hand, dass mein Mandant kein Vertrauen hat, dass die nun von ihm zur Offenlegung angebotenen Unterlagen und Beweismittel nicht einfach so zur Verfügung gestellt werden können, sondern eine Einbeziehung der Öffentlichkeit für die persönliche Sicherheit von Herrn Resch und dem weiteren auch bereits vor dem BGH vorgeladenen Zeugen Herrn Afschar erforderlich ist.

Im Übrigen liegen meinem Mandanten Informationen vor, dass Sie gegenüber anderen in der Sache in Betracht kommenden Zeugen als Sicherheit das Zuerkennen der niederländischen Staatsbürgerschaft angeboten haben. Nur der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass - sollten Sie derartige Überlegungen auch hier anstellen – weder solches noch irgendwelche „Schutzprogramme“ für meinen Mandanten von Interesse sind, da die einzige größtmögliche Sicherheit für meinen Auftraggeber die Öffentlichkeit ist, nämlich dass im Beisein der Öffentlichkeit und Medien alle Betroffenen und Interessierten zur gleichen Zeit das gleiche Material zur Bewertung erhalten.

Da Sie also dessen Angebot zur Offenlegung abgelehnt haben, verbleibt nunmehr als einzige Möglichkeit, dass mein Auftraggeber in dem von Ihnen angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag in einer öffentlichen Sitzung als Zeuge gehört wird. Hierfür bestehen sowohl für Sie als auch für die Verteidiger der Angeklagten sowie etwaige Nebenklage-Vertreter Möglichkeiten, Beweisanträge unter Benennung meines Mandanten als Zeugen zu stellen. Bislang wird von Ihnen scheinbar eine solche Befragung meines Mandanten als Zeuge in diesem Gerichtsverfahren nicht angedacht. Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, wäre eine dortige Aussage hinsichtlich der Sicherheit für meinen Mandanten vergleichbar mit dem von ihm ohnehin erteilten aber von Ihnen abgelehnten Angebot zur Offenlegung. Mein Mandant weist darauf hin, dass gemäß seiner Sichtung das ihm ehedem zur Verfügung gestellt Beweismaterial zu den Geschehnissen inklusive Personen absolut relevant für die Bewertung und Würdigung der Verantwortlichkeit ist und die Offenlegung dies bestätigen wird. Das Beweismaterial spricht gemäß Mitteilung meines Mandanten für alle, die das Material bislang in Augenschein genommen haben, eine eindeutige Sprache und zeigt namentlich die Personen zur Verantwortlichkeit des Abschusses klar auf. Hiervon werden sich dann alle am Verfahren Beteiligte sowie die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen können und eine eigene Bewertung vornehmen können. Mein Mandant würde dann zeitgleich mit seiner protokollierten Übergabe des Materials und seiner Befragung als Zeugen zusätzlich das gesamte Beweismaterial auch online für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Nach Angaben von Herrn Resch ist die Einbeziehung dieses Materials in jedem Fall für eine Bewertung der Vorgänge unabdingbar. Umso weniger verständlich ist es, dass Sie sich bis heute der Prüfung und Einbeziehung des Materials entzogen haben. Insofern bleibt aus Sicht meines Mandanten nur noch die Möglichkeit einer Einbeziehung im Gerichtsverfahren in Den Haag.

Mein Mandant weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in Den Haag doch ausschließlich dafür eingeleitet wurde, dass eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten für den Abschuss des Fluges MH 17 vorgenommen wird, damit eine Verurteilung der Täter erfolgen kann, und nicht um irgendwelche politische Interessenlagen - von welcher Seite auch immer - zu bedienen.

Im Übrigen dürften generell sämtliche Beweismittel im Gerichtsverfahren auch für andere Verfahren relevant und dann dort verwertbar sein. Mein Mandant verweist hierbei unteranderem auch auf die vor dem EuGH laufende Klage des Rechtsanwalts Prof. Giemulla.

Das Beweismaterial selbst würde auf eine sichere Art zu der Verhandlung in die Niederlande gebracht, hierfür würde Herr Resch dann entsprechende Vorkehrungen treffen. In jedem Fall bleibt es dabei, dass die Offenlegung nur unter Beisein der Öffentlichkeit erfolgen kann. Gemäß hier vorliegenden Presseberichten soll in Den Haag das Verfahren öffentlich geführt werden, zudem gilt die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung auch als wesentliches Grundprinzip des niederländischen Rechts. Mithin wäre wie erläutert die Vernehmung meines Mandanten und von Herrn Afschar als Zeugen im dortigen Verfahren unter Sicherheitsgesichtspunkten gleichzusetzen mit der von meinem Mandanten schon jetzt angebotenen aber von Ihnen abgelehnten Offenlegung im Beisein der Öffentlichkeit.

Darüber hinaus gibt es seitens meines Mandanten in der Sache seit dem diesseitigen Schreiben vom 18.10.2019 nichts mehr zu sagen. Das von ihm unterbreitete Angebot wurde von Ihnen abgelehnt. Mithin mag nun die angekündigte Hauptverhandlung eine Klärung unter Würdigung sämtlicher Beweismittel herbeiführen. Seitens meines Mandanten ist die Angelegenheit außerhalb des angekündigten Gerichtsverfahrens damit erledigt. Folglich endet damit auch meine Tätigkeit für meinen Mandanten in dieser Sache, sobald Sie die schon mehrfach angeforderten Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz übermittelt haben oder offenlegen, warum es diese ansonsten nicht mehr gibt. Diesbezüglich fordere ich Sie namens meines Mandanten hiermit nochmals zur umgehenden Erledigung auf.

Künftige Ladungen meines Mandanten als Zeugen für das Gerichtsverfahren in Den Haag können ungeachtet meiner ansonsten erfolgten Beendigung meiner Tätigkeit in dieser Sache sowohl über mich als auch direkt an meinen Mandanten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

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Van: Josef Resch
Datum: maandag, 20 januari 2020 08:14
Aan: fontein@ftwadvocaten.nl, info@anwalt-schlichting.de
Onderwerp: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 €

Sehr geehrter Herr Fontein,

ich wende mich jetzt persönlich an Sie, da Sie sich seit meiner Vorschusszahlung und Ihrer anschließenden Mandatsablehnung nicht mehr gemeldet haben, auch die E-Mail meines Anwalts Herrn Schlichting vom 27.11.2019 haben Sie nicht beantwortet.

Ihr gesamtes Vorgehen in der Angelegenheit finde ich äußerst unseriös. Ich bin an Sie auf Empfehlung von Frau Jolande van der Graaf, welche damals für DenTelegraaf tätig war, herangetreten. Frau Jolande van der Graaf hatte Ihre Kanzlei FTW Advocaten und hierbei insbesondere Sie als neutralen und zweisprachigen Anwalt für die Sache empfohlen und Sie vorab über mich und mein Interesse an einer Tätigkeit von Ihnen unterrichtet. Die Hintergründe ohne jeden von Ihnen gemutmaßten Inhalt waren Ihnen zudem vorab telefonisch von mir im Beisein meiner ständigen Begleitperson mitgeteilt worden, Sie wollten dann nur noch die endgültige Version vorher einmal lesen um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Nachdem Sie dann diese Version erhalten hatten, haben Sie mir in Ihrer Ablehnungs-Mitteilung das Vertreten einer Version unterstellt. Nichts dergleichen ist aber aus dem Schreiben ersichtlich.! Folglich entsteht nicht nur bei mir der Eindruck, dass Sie eigentlich nie vorhatten, mich in der Angelegenheit zu unterstützen.

Da Sie aber nie die vereinbarte Tätigkeit für mich entfaltet haben, können Sie natürlich auch kein Geld hierfür verlangen. Dennoch habe ich bis heute nicht den von mir über meinen Anwalt an Sie wie von Ihnen angefordert als Vorschuss auf die eigentlich erwartete Tätigkeit gezahlten Betrag von 1.000,- € von Ihnen zurückerhalten. Interessanterweise haben Sie auch keinerlei Rechnung erteilt, was ebenfalls für sich spricht. Sollten Sie nun nachträglich plötzlich eine Rechnung zur vermeintlichen Legitimation erstellen und mir übermitteln wollen, so wäre auch dies nicht von Bedeutung. Die Abläufe sprechen schon jetzt für sich. Bis jetzt gehe ich noch davon aus, dass Sie einfach nachlässig gehandelt haben und nun unverzüglich diesen Betrag wie gefordert wieder zurückzahlen, auf das Konto von meinem Anwalt. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so werde ich Strafanzeige wegen des Verdachts eines Eingehungsbetruges erstatten. Außerdem würde ich dann einen Zeugenaufruf über meine Internetseite auch in holländischer Sprache vornehmen, ob es neben mir auch andere Personen gibt, denen ähnliches wiederfahren ist.

Mit besten Grüßen,
Josef Resch

Von: Daniel Fontein
Datum: 26. Januar 2020 um 174715 MEZ
An: Josef Resch
Kopie: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: Aw: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 € [D103252_I14224111]

Sehr geehrter Herr Resch,

Ich wirde dass betrag ueberweisen. Entschuldigung fur die Verzoegerung.

Met vriendelijke groet,
Daniel Fontein

D. Fontein
0624248862
Lagendijk 64A
1541KC Koog a/d Zaan
T 088 5 444 333
F 088 5 444 321
@ info@ftwadvocaten.nl
W www.ftwadvocaten.nl

Van: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Verzonden: donderdag 5 maart 2020 16:02
Aan: LP MH17 (Landelijk Parket)
CC: info@wifka.de
Onderwerp: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die zurückliegenden Schreiben. Bislang ist meinem Auftraggeber Josef Resch nicht bekannt, ob er in dem Verfahren MH 17 in Den Haag als Zeuge benannt ist und ob überhaupt das Gericht schon Kenntnis von der Möglichkeit zur Offenlegung der erwähnten Beweismittel im Gerichtsverfahren hat. Aus verschiedenen Medienquellen ergibt sich, dass mittlerweile mehrere Zeugen benannt worden sein sollen, unteranderem auch ein Zeuge, welcher schon im Jahr 2016 vernommen wurde. Bekanntlich wurde mein Auftraggeber Herr Resch im Jahr 2016 durch den Generalbundesanwalt einschließlich BKA vernommen und danach mehrmals durch den BGH vorgeladen, ich verweise auf meine zurückliegenden Erläuterungen. Mithin bitte ich um kurze Rückäußerung, ob mein Mandant nunmehr Zeuge des Verfahrens ist und wenn ja, wann mit einem Termin diesbezüglich zu rechnen ist. Zudem bitte ich für den Fall, dass er widererwarten doch noch nicht als Zeuge benannt sein sollte, um kurze Bestätigung, dass die Möglichkeit zur Offenlegung dem Gericht zumindest schon mitgeteilt worden ist.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass trotz wiederholter Aufforderung eine Rückgabe der von meinem Mandanten im Schweizer Schließfach beschlagnahmten Unterlagen bis heute nicht erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
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www.anwalt-schlichting.de

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 29. April 2020 14:33
An: 'Anwalt Schlichting'
Betreff: RE: MH17 Josef Resch

Dear mr. Schlichting,

The MH17 trial started on March 9 2020. The prosecution service did not summon your client to that hearing. As we discussed before, your client is not willing to submit the material he claims to have to the prosecution service. Therefore we cannot judge if it is relevant to the MH17 case. Currently we have no reason to believe that the testimony of your client would make a relevant contribution the case. For that reason we have no intention to summon him as a witness for other hearings to come.

The public prosecution service has reported on the email exchange that has taken place with you in the criminal file that has been handed over to the court. You can therefore assume that the court is aware of its contents.

With regard to the seized documents I can inform you that the Swiss authorities have transferred copies of the seized documents to the Netherlands. The originals were never in our possession. Any request pertaining the return of the original documents must be addressed to the Swiss authority that executed our Letter of Request (our ref nr. KLR-U-2016 052745, Swiss ref nr. RH16. 0055), being it the Office of the Attorney General of Switzerland. They are competent for returning the originals. We have no objection to them returning the originals to mr. Resch.

Yours sincerely,
The public prosecutor in The Netherlands

Anschreiben an Niederländische Staatsanwaltschaft & JIT

Persönliche Einreichung beim Bundesgerichtshof

Das Schreiben an die General Bundesanwaltschaft von Resch

Das Schreiben vom Rechtsanwalt Professor Giemulla an den Europäischen Gerichtshof

Weiterleitungen an die Botschaften

Persönliche Einreichung beim UN-Sicherheitsrat

🇬🇧 Personal submission to the UN Security Council

🇲🇾 Penyerahan peribadi kepada Majlis Keselamatan PBB

🇳🇱 Persoonlijke afgifte bij de VN-Veiligheidsraad

🇷🇺 Подача документов лично в Совет Безопасности ООН

🇺🇦 Подача документів особисто до Ради Безпеки ООН

Kommunikation zwischen Herrn Resch, Herrn Schlichting, niederlänischen Rechtsanwälten, der niederländischen Staatsanwaltschaft und internationalen Medien

Ablehnung der Weiterleitung vom niederländischen Rechtsanwalt mit eigener Sichtweise

Die PDF zu diesem Abschnitt finden Sie hier

Von: Daniel Fontein [mailto:fontein@ftwadvocaten.nl]
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2019 15:41
An: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Betreff: Re: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] 

 
Sehr geehrter Kollege,

Vielen Dank für Ihren Brief mit Anhangen. Ich habe diesen Brief gelesen und die Angelegenheit untersucht. Herr Resch möchte (erneut) seine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen. Herr Resch erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.


Soweit ich weiß, wurde diese Möglichkeit bereits von JIT und Bellingcat untersucht und hat unzureichende Beweise dafür gefunden. JIT basiert auf umfangreichen Untersuchungen und basiert auf einem anderen Möchlichkeit (MH17 stürzte wegen einer Buk-Rakete ab). Diese Position wird von der JIT unterstützt und steht im Widerspruch zu dem von Herrn Resch beschriebenen Szenario. Die Position der JIT wird von der niederländischen Gemeinschaft, einschließlich vieler Hinterbliebenen, weitgehend unterstützt. Angesichts dieses Forschungsstandes und meiner Rolle als Teil dieser Gemeinschaft sehe ich mich nicht in der Lage, als Anwalt für Herrn Resch zu fungieren und das von ihm beschriebene und untersuchte Geschehnis (teilweise) zu verteidigen.
 
Außerdem wurde einer meiner Bürokollegen gleichzeitig angesprochen, um einige Hinterbliebenen zu unterstützen. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen wenn ich den Anwalt von den Herr Resch würde.
 
Leider kann ich diesen Fall aus den genannten Gründen nicht akzeptieren.
Leider muss ich nach Abzug des Vorschusses eine Rechnung für die Bearbeitung dieses Falls berücksichtigen.
 
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Daniel Fontein

Von: Anwalt Schlichting <info@anwalt-schlichting.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2019 13:21
An: 'Daniel Fontein' <fontein@ftwadvocaten.nl>
Cc: info@wifka.de
Betreff: AW: AW: AW: AW: Mandant Josef Resch [D103252_I9856992] Sehr geehrter Herr Kollege Fontein, in obiger Angelegenheit komme ich für meinen Mandanten Herrn Josef Resch auf Ihre Mail vom 04.07.2019 zurück, mit welcher Sie die Mandatsannahme völlig überraschend kurzfristig abgelehnt hatten. Diese Absage war auch deshalb völlig unverständlich, weil Sie über die Person meines Mandanten und das grundsätzliche Ansinnen informiert waren. Auf den übermittelten Entwurf haben Sie dann mitgeteilt, dass mein Mandant „(erneut) eine Sichtweise zum Abschuss von MH17 und seiner Untersuchung darlegen“ möchte und „erklärte, dass das Flugzeug abgestürzt sei, weil es von einem ukrainischen Kampfjet abgeschossen worden sei.“ Diese Behauptungen von Ihnen sind nicht erklärlich, da mein Mandant mit seinem Schreiben in keiner Form eine Version von Abläufen vertrat sondern lediglich die Offenlegung von Beweismaterial angeboten hatte. Auch in der folgenden Korrespondenz wurde nie irgendeine Version durch meinen Auftraggeber vertreten. Es ging ihm lediglich darum, öffentlich und transparent die Beweismittel zur Verfügung zu stellen, die Bewertung dieser Beweismittel soll durch die dafür vorgesehenen Stellen erfolgen. Für dieses Ansinnen hatte mein Auftraggeber auf Empfehlung von Frau Jolande v.d. Graaf Kontakt mit Ihnen aufgenommen und Ihre Einbeziehung als niederländischer Korrespondenzanwalt angefragt. Hierfür hatten Sie sich grundsätzlich bereit erklärt, jedoch vor einer endgültigen Entscheidung die Übersendung des Entwurf erbeten. Hiernach erfolgte dann wie erwähnt die für meinen Auftraggeber völlig überraschende Mandatsablehnung von Ihnen. Angesichts der geschilderten Umstände erschließt sich nicht, wie Sie nach dem Erhalt des Entwurfs zu der Auffassung gelangten, dass mein Mandant mit dem Schreiben eigene Erklärungen oder Bewertungen vornehmen wollte. Wenn Sie mit der Person meines Mandanten und seiner Rolle in der Angelegenheit generell ein Problem gehabt haben sollten, so hätten Sie das Mandat gleich ablehnen können und nicht erst den Entwurf abwarten müssen. Ein nachvollziehbarer Grund für die Mandatsablehnung ist aus dem Inhalt des übermittelten Entwurfs jedenfalls nicht erkennbar. Festzuhalten bleibt nach alledem aber somit, dass Sie das Mandat ablehnten und folglich die angedachte Tätigkeit von Ihnen nie ausgeübt wurde. Mithin ist aber auch der von meinem Mandanten an Sie zuvor gezahlte Vorschuss in Höhe von 1.000,- € von Ihnen wieder an Herrn Resch zurückzuzahlen. Mein Mandant bittet somit um Rücküberweisung dieses Betrages bis zum 11.12.2019. Die Zahlung kann auf das hiesige Fremdgeldkonto:Rechtsanwalt Christian Schlichting, IBAN DE19 2304 0022 7008 01, BIC: COBADEFFXXX, unter Angabe: „Rückzahlung Mandant Resch“ erfolgen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen   Schlichting

Rechtsanwalt 

Carl-Gauß-Str. 5

23562 Lübeck 

Tel: 0451 160 80 110

Fax: 0451 160 80 111

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Persönliches Anschreiben von Resch an Staatsanwalt Westerbeke, JIT, Ministerpräsident Rutte & weitere internationale Medien

Bad Schwartau, 05.07.2019

Josef Resch

An:

Staatsanwalt Westerbeke, Ermittlergruppe JIT, Ministerpräsident Rutte, verschiedene internationale Medien u.w.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher bekannt ist, hatte ich damals nach dem Abschuss von MH17 für einen unbekannten Auftraggeber für Hinweise zur Ursache eine hohe Belohnung ausgelobt. Hierbei hatte ich für meine Auftraggeber zunächst 30 Millionen US-Dollar für Hinweise zu den Hintermännern des Absturzes ausgelobt, woraufhin jedoch keine brauchbaren Informationen eingingen. Im Anschluss hatte ich dann über meine Firma Wifka für meine Auftraggeber 17 Millionen US-Dollar für Hinweise ausgelobt, mit welchen Vertuschungen bei dem Kriegsverbrechen bewiesen werden können, mein Auftraggeber hat also im Grund nach einer Art zweiten Snowden gesucht. Hierauf hatte sich dann ein glaubwürdiger Informant gemeldet und danach die Prämie von 15,5 Millionen in drei verschiedenen Währungen {US-Dollar, Schweizer Franken, Euro) in bar erhalten. Die Auslobung und Zahlung von hohen Geldsummen führte für meinen Auftraggeber somit zum gewünschten Ziel und zur Lösung seines Problems. Informanten sind angesichts hoher Geldsummen also bereit, ein hohes Risiko einzugehen und überprüfbares Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.

Die nach meiner Tätigkeit entstandenen Entwicklungen in der Sache machen nun aber mein heutiges Schreiben erforderlich.

Denn lange nach meiner Auslobung wurde ich dann gut 14 Tage nach Veröffentlichung meiner Biographie für die ermittelnden Behörden zunächst als Zeuge geführt, aus diesen Gründen fand bei mir als Zeuge auch am 15.03.2016 eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 11 Abs. 1 VStGB (Kriegsverbrechen) statt, also mehr als 1,5 Jahre nach der ersten Auslobung und knapp 1 Jahr, nachdem sich der Informant bei mir gemeldet hatte. Nachdem ab dann eine Aussage von mir und einer weiteren Person für die ermittelnden Behörden zunächst offenbar von sehr großer Bedeutung war, ist das Interesse hieran schlagartig nach einem Termin vor dem BGH am 07.12.2016 wieder erloschen (Az. 4 BGs 109/16; 3 BJs 19/14-4). Nachdem ich schon in einem vorherigen Termin vor dem BGH der Generalstaatsanwaltschaft mein persönliches Notizbuch übergeben hatte, hatte ich dann in dem Termin am 07.12.2016 gegenüber der zuständigen Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof Frau Wimmer eine schriftliche Erklärung abgegeben, aus welcher sich relevante Sachverhaltsmomente für die Aufklärung ergeben. Gleichzeitig bat ich wie ersichtlich um Weiterleitung dieses Schreibens an den leitenden Staatsanwalt Westerbeke sowie die Ermittlergruppe JIT, sodass diesen das Schreiben auch bekannt sein sollte. Ganz offensichtlich bestand durch die aus meinem dortigen Schreiben ersichtlichen Aspekte schlagartig kein Interesse mehr daran, die mir vorliegenden Informationen und Beweismittel näher zu erfahren und zum Gegenstand des Ermittlungsverfahrens werden zu lassen. Das Schreiben habe ich auch hier anliegend beigefügt und liegt verschiedenen Medien und einer Hinterbliebenen schon seit Juli 2017 vor. Wie in dem Schreiben ersichtlich (Ziffer 7. des Schreibens) hatte ich schon damals meine Zusammenarbeit angeboten um Wege zu finden, wie Informationen ohne die Gefährdung meiner Person erlangt werden können. Hierauf hörte ich seit diesem Schreiben nichts mehr. Da hier also in einem Kriegsverbrechens-Fall ermittelt wird, sollte jedweder Eindruck vermieden werden, dass Staaten Ihre Berücksichtigung von Informationen durch wirtschaftliche oder politische Interessen lenken lassen könnten.

Ich selbst wollte zur damaligen Zeit aus bekannten persönlichen Gründen (eigene Bedrohungslage) diese Informationen nicht Preis geben. Zudem resultierte dies aus einer im Zusammenhang mit meiner MH17-Tätigkeit erfolgten Beschlagnahme meines Schweizer Schließfaches, bei welcher auch nicht im Zusammenhang mit MH17 stehende Unterlagen beschlagnahmt worden sind. Diese Unterlagen hätten uns und unter anderem deutsche Politiker und Finanzbeamte von höchster Ebene in erhebliche Schwierigkeiten bringen können. Von den Unterlagen, welche bei mir bei der Hausdurchsuchung in Deutschland sowie bei der Durchsuchung des Schließfaches in der Schweiz beschlagnahmt worden sind, habe ich bis heute nur Teile zurückerhalten.

Die uns bei nicht erfolgender Aussage angedrohte Beugehaft hätten wir in Kauf genommen, zuvor hatten wir schon aufgrund unserer bewusst nicht erfolgten Aussagen Zwangsgelder in vierstelliger Höhe gezahlt.

Der Druck meines Wissens ist für mich mittlerweile extrem belastend, genauso geht es der weiteren Person. Am 20.02.2017 habe ich einen Herzinfarkt erlitten. Auch ein Treffen mit Hinterbliebenen am 10.07.2017 im Beisein internationaler Presse (De Telegraaf, Die Zeit) beschäftigt mich bis heute. Das Treffen wurde im Wissen aller anwesenden Personen aufgezeichnet, ein dort von mir unterbreiteter und von den Pressevertretern befürworteter Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise wurde dann leider im Nachgang von der Presse nicht weiterverfolgt.

 Wir sind inzwischen der Überzeugung, dass unsere größtmögliche Sicherheit im Gesamten wenn überhaupt durch eine öffentliche Aussage nebst Offenlegung vor dem JIT und dem zuständigen Staatsanwalt gewährleistet werden kann.

Leider müssen wir feststellen, dass die veröffentlichten Beweise der Ermittlergruppe nicht die hier vorliegenden Informationen und Beweise beinhalten. Dies umfasst auch den kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz vom ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und der JIT mitgeteilten Verdacht zu den Abläufen und handelnden Personen. Die hier uns vorliegenden Beweise wurden auch dort in keiner Form erwähnt. Da aufgrund negativer zurückliegender Erfahrungen mein Vertrauen in die ermittelnden Stellen in dieser Angelegenheit absolut nicht mehr vorhanden ist, muss ich den Weg mit der Öffentlichkeit suchen.

Aus diesem Grund bieten wir hiermit an, freiwillig und nur gemeinsam eine Aussage vor der dafür zuständigen gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT und dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke in den Niederlanden zu machen. Aus Gründen unserer eigenen Sicherheit halten wir es dabei für erforderlich, dass bei unserer Aussage und Offenlegung der Beweismittel auch internationale Medien sowie Vertreter der betroffenen Staaten mit anwesend sind.

Wir werden dementsprechend diese Stellen informieren, sobald wir durch das Ermittlerteam oder den Staatsanwalt zur Aussage geladen werden. Die kompletten Beweismittel werden dann zur Verfügung gestellt und dem JIT und Herrn Westerbeke dort übergeben. Wir weisen hierbei darauf hin, dass das Beweismaterial und die dazugehörigen Aussagen nur im Gesamten zur Überprüfung übergeben bzw. getätigt werden.

Im Zuge unserer Aussage werden wir auf folgende Beweise und Informationen eingehen:

  1. Alle von mir schon mit Schreiben vom 07.12.2016 benannten Punkte (siehe Anlage)

  2. Von Geheimdiensten über den Flugverkehr vom 17.07.2014 vorgenommene Audioaufzeichnungen vom Funkverkehr von Kampfpiloten und Tower - der ukrainischen Armee und der Separatisten -Telefongespräche der ukrainischen Armee

  3. Audioaufzeichnungen von Geheimdiensten und Militär über den am 17.07.2014 erfolgten Flug von Wladimir Putin vor und nach dem Abschuss

  4. Aufzeichnungen vom Tower nach Bekanntwerden des Absturzes

  5. Audioaufzeichnungen unter anderem von Geheimdiensten zu relevanten militärischen Geschehnissen seitens der Separatisten wie auch seitens der Ukraine im Zeitraum mehrerer Wochen vor bis mehrerer Wochen nach dem Abschuss

  6. Handschriftliche Notizen und persönliche Audioaufnahmen von Kampfpiloten zum Vorfall.

  7. Benennung des Informanten, welcher 15,5 Millionen in verschiedenen Währungen in bar erhalten hat, sowie Benennung der dahinterstehenden „Institution", für welche der Informant gearbeitet hatte usw.

  8. Offenlegung von Auswertungen der Daten von weiteren wichtigen Datenträgern

  9. Angeblich vernichtete geheime Dokumente von ranghohen Personen aus Militär und Politik

  10. Schriftliche Notizen der Geheimdienste zum Vorfall und den unterschiedlichen Interessenlagen

  11. Bei Offenlegung der Beweise werden darüber hinaus noch weitere Unterlagen und Dokumente mit übergeben, welche hier aus Sicherheitsgründen nicht erwähnt werden.

Von mir wird dann im Rahmen der Aussage zudem die Schweizer Anwaltskanzlei benannt werden, welche den Auftrag an mich mit der Auslobung der Geldsumme eingeleitet hatte, nebst dem dort in der Sache federführend tätigen Rechtsanwalt. Dass wir voll im Fokus der „Dienste" sind, ist uns bewusst und nichts Neues für uns, eine von den Behörden vielleicht angedachte nochmalige Durchsuchung bei uns oder unseren Anwälten wäre der Höhepunkt der Lächerlichkeit. Für den Fall, dass aufgrund unserer Zeugenaussage Druckmittel gegen uns angedacht werden sollten, sind entsprechende Reaktionen vorbereitet. Uns ist durchaus bewusst, dass das jetzige Vorgehen mit meinem heutigen Schreiben einen eher ungewöhnlichen Schritt darstellt, nach reiflicher Überlegung halten wir es jedoch für die einzig erfolgversprechende und alternativlose Vorgehensweise.

Ich bin seit November 2017 auch in einem Verfahren vor dem EuGH als Zeuge angeboten (siehe Anlage). Der das Verfahren führende Rechtsanwalt Prof. Dr. Giemulla, Berlin, hat mir jedoch im Sommer 2018 mitgeteilt, dass das bis zu sieben Jahre dauern kann, wenn das Verfahren überhaupt vor dem EuGH zugelassen wird.

Auf dem von mir angebotenen Weg kann nun sichergestellt werden, dass unser Wissen und die hier vorliegenden prüfbaren Beweise Gegenstand der Ermittlungsarbeit werden – kontrolliert von der vierten Gewalt, nämlich den Medien und damit der Öffentlichkeit. Insbesondere das Recht der Hinterbliebenen auf lückenlose Aufklärung kann so gewährleistet werden. Im Übrigen behalten wir uns vor, zu gegebener Zeit auch ein eigenes Video von uns zur Aufklärung mit dazugehörigem Beweismaterial bereit zu stellen. Das Video wird dann in verschiedenen Sprachen veröffentlicht, wie von uns schon im Jahr 2012 in der Angelegenheit Florian Homm erfolgreich praktiziert.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mich von keiner politischen Seite instrumentalisieren lassen werde, die objektive und gewissenhafte Aufarbeitung obliegt der gemeinsamen Ermittlungsgruppe JIT sowie dem ermittelnden Staatsanwalt Westerbeke und ist ein Recht der Hinterbliebenen und der Öffentlichkeit. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich mein heutiges Schreiben nachweislich schon seit langer Zeit plane und vorbereite, also völlig unabhängig von den jüngsten Entwicklungen mit konkreten Verdachtsäußerungen des Staatsanwalts und der JIT. Allerdings bietet das dort angekündigte Verfahren nun zusätzlich die Möglichkeit, alle Beweismittel und Aspekte gewissenhaft und objektiv zu prüfen und aufzuarbeiten. Wenn sich aus dem Verfahren Nachweise zu Mittätern, zu Vertuschungen und zur Unterdrückung von Beweismitteln ergeben, so sind die so handelnden Personen dort zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Rahmen des Versands meines heutigen Schreibens hat ein zuvor hinzugezogener Anwalt aus den Niederlanden die Weiterleitung des Schreibens an niederländische Stellen kurzfristig und zu meiner großen Überraschung abgelehnt. Mein heutiges Schreiben erhalten somit nun über Herrn Rechtsanwalt Schlichting auf meinen Wunsch hin neben dem internationalen Ermittlerteam JIT und dem zuständigen Staatsanwalt Westerbeke auch das Büro des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte sowie verschiedene nationale und internationale Medien.

Mit freundlichen Grüßen


Josef Resch

Anlagen:

Mein Schreiben an den BGH vom 07.12.2016

Mein Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 22.05.2017

Übersetzte Abschrift des Schreibens von Rechtsanwalt Prof. Giemulla an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 17.11.2017

Schreiben der Niederländischen Staatsanwaltschaft

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 17:38
An: 'info@anwalt-schlichting.de'
Betreff: uw mail d.d. 5 juli 2019

Geachte heer Schlichting,

We hebben kennis genomen van uw mail met bijlagen van 5 juli 2019. In uw mail schrijft u dat uw cliënt Resch zijn medewerking aan het JIT aanbiedt. Deze medewerking zou bestaan uit het overleggen van bewijsmateriaal dat van belang is voor het onderzoek naar het neerstorten van vlucht MH17. Uw cliënt wil dit bewijsmateriaal vanwege zijn veiligheid alleen overhandigen in het bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Het JIT is altijd geïnteresseerd in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden dan ook uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen. De door uw cliënt voorgestelde wijze van verstrekking is echter zeer ongebruikelijk en het kan ook schadelijk zijn voor het onderzoek indien bewijs, voordat het onderzocht is, door media en anderen wordt bekeken. Het JIT kan dan ook geen gehoor geven aan het verzoek van uw cliënt voor deze wijze van overdracht.

Binnen het onderzoek naar MH17 werkt het JIT nauw samen met o.a. de Duitse autoriteiten. Gelet op het feit dat uw cliënt in Duitsland woonachtig is, lijkt het ons aangewezen dat hij eerst contact opneemt met het Duitse Openbaar Ministerie voor het verstrekken van de informatie die hij zegt te hebben. Wij hebben uw mail met de Duitse autoriteiten gedeeld zodat zij op de hoogte zijn van het bewijsaanbod. Mocht uw cliënt informatie rechtstreeks met het JIT willen delen, dan kan dat ook op veilige wijze via de uploadmogelijkheid op de website van het JIT.

Vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft

Von: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Gesendet: Freitag, 16. August 2019 09:51
An: 'LP MH17 (Landelijk Parket)'
Betreff: AW: uw mail d.d. 5 juli 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit bedanke ich mich für Ihre Nachricht. Bedauerlicherweise hatten Sie diese auf Niederländisch verfasst, was die Kommunikation erschwert. Wie schon erläutert wollte mein Mandant zusätzlich einen niederländischen Kollegen hinzuziehen, damit die Korrespondenz entsprechend vereinfacht werden kann. Dieser niederländische Kollege ist jedoch kurzfristig nicht mehr bereit gewesen, in der Sache für meinen Auftraggeber tätig zu sein, indem er meinem Mandanten unterstellte, einen bestimmten Geschehensablauf zu behaupten, was mein Auftraggeber jedoch nie tat. Vor diesem Hintergrund verbleibt es bei der Korrespondenz über mich und diesseits auf Deutsch.

Mit Ihrer Nachricht signalisieren Sie grundsätzlich Interesse an den meinem Mandanten vorliegenden Informationen. Allerdings erklären Sie, dass die von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise für die Untersuchung auch schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Aus diesem Grund könne der von meinem Mandanten gewünschten Vorgehensweise nicht zugestimmt werden.

Wie Sie selber in Ihrer Nachricht erklären, wünscht mein Mandant die Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und betroffene Staaten aus Sicherheitsgründen. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Mein Mandant fragt sich, wie eine öffentliche Anklage und Verhandlung (laut Medienberichten soll das Verfahren am 10.03.2020 beginnen), zugelassen werden kann, wenn nicht alle Beweise zuvor geprüft worden sind. Im Übrigen ist auch eine solche Verhandlung öffentlich, sodass sich Herr Resch fragt, weshalb die von ihm gewünschte Vorgehensweise einer Offenlegung im Beisein internationaler Medien und der betroffenen Staaten nicht erfolgen könne, wenn dann im nächsten Jahr ohnehin eine öffentliche Verhandlung stattfindet.

Soweit Sie nun darauf verweisen, dass Sie die deutsche Staatsanwaltschaft informiert haben, da mein Mandant seinen Wohnsitz in Deutschland habe und eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden stattfinde, ist dies für meinen Auftraggeber gleich. Im Übrigen erstaunt dieser Hinweis, da es weder auf das Schreiben meines Mandanten vom 07.12.2016 an den deutschen Bundesgerichtshof noch auf das Schreiben meines Mandanten an den deutschen Generalbundesanwalt vom 22.05.2017 eine Resonanz gab. Sofern sich die zwei bei meinem Mandanten als Zeugen beschlagnahmten Unterlagen (1. Hinweis-Schreiben auf MH17; 2. An eine andere deutsche Behörde gerichtete Notiz) aus dem schweizer Schließfach bei Ihnen befinden, wovon angesichts Ihrer Verfahrenszuständigkeit ausgegangen wird, erwartet mein Mandant die umgehende Rückgabe. Die beiden Schreiben hatte ich meiner Nachricht vom 05.07.2019 beigefügt und liegen Ihnen vor und sind auch über die Internetseite der Firma meines Mandanten www.wifka.de einsehbar. Mein Mandant hatte Ihnen angeboten direkt vor der Ermittlergruppe JIT, vor der niederländischen Staatsanwaltschaft oder vor jedem geschädigten oder betroffenen Land eine Offenlegung vorzunehmen – allerdings immer nur unter der benannten Voraussetzung, dass hierbei eine Öffentlichkeit durch Beisein internationaler Medien sowie der betroffenen Staaten gewährleistet wäre.

Im Übrigen weist Herr Resch zudem ausdrücklich darauf hin, dass der Informant über diese gewählte Vorgehensweise informiert ist, hiermit einverstanden ist und nicht um seine Sicherheit fürchtet.

Herr Resch hat aber zur Kenntnis genommen, dass Sie eine solche Vorgehensweise ablehnen. Er ist hierüber erstaunt, muss dies aber akzeptieren. Aus den benannten und erläuterten Gründen besteht aber keine Möglichkeit einer Aussage ohne Öffentlichkeit. Mein Mandant wird somit nun andere transparente Wege zur Vorgehensweise und Aufklärung prüfen und Sie sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Anschreiben an die Medien

Von: "Anwalt Schlichting"
Datum: 16. August 2019 um 10:05:43 MESZ
An: "'Anwalt Schlichting'"
Betreff: MH17, Zeuge Josef Resch, neues Anschreiben an niederländische Staatsanwaltschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 05.07.2019 darf ich Ihnen hiermit im Auftrag meines Mandanten Josef Resch mitteilen, dass die niederländische Staatsanwaltschaft mit E-Mail vom 24.07.2019 die von meinem Mandanten vorgeschlagene Vorgehensweise mit Hinzuziehung der Öffentlichkeit abgelehnt hat, da man zwar an Material, das zur Aufklärung beitragen kann, immer interessiert sei , es nach Auffassung der niederländischen Staatsanwaltschaft aber schädlich sein könne, wenn Beweise von den Medien und anderen Personen vor der Untersuchung eingesehen werden. Diese Ausführungen sind für meinen Auftraggeber nicht nachvollziehbar, zumal als andere Personen hier neben den Medien die betroffenen Staaten in Betracht kämen, welche ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung haben dürften.

Ich habe hierauf nun im Auftrag meines Mandanten die unten ersichtliche Nachricht an die niederländische Staatsanwaltschaft geschickt.

Im Übrigen weist Herr Resch zur Vermeidung einer Vereinnahmung von irgendeiner Seite oder Institution darauf hin, dass er sich im Interesse einer vollumfänglichen Transparenz dazu entschlossen hat, regelmäßig die in dieser Sache von ihm und für ihn getätigten Schreiben und Anhänge auf der Homepage seiner Firma www.wifka.de zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Montag, 4. November 2019 14:06
An: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: MH17 Josef Resch

Geachte heer,

Dank voor uw mail. In uw bericht geeft u te kennen dat uw cliënt teleurgesteld is in de gang van zaken en het bewijsaanbod voor hem een afgesloten zaak is. Wij betreuren het dat uw cliënt meent dat het Nederlandse Openbaar Ministerie niet is geïnteresseerd in het bewijs dat uw cliënt zegt te hebben. Dit is uitdrukkelijk niet de boodschap die wij in onze eerdere mail van 25 september 2019 hebben gegeven.

In deze, en al onze eerdere correspondentie, hebben wij u gemeld dat het JIT juist altijd geïnteresseerd is in materiaal dat kan bijdragen aan het onderzoek naar MH17 en dat burgers die over dergelijk materiaal beschikken worden uitgenodigd dit aan het JIT beschikbaar te stellen.

Wij hebben enkel te kennen gegeven dat wij niet kunnen instemmen met de wijze van overdracht waar uw cliënt aan vasthoudt, te weten in bijzijn van internationale media en vertegenwoordigers van betrokken landen.

Wij blijven zeer bereid het materiaal dat uw cliënt zegt te hebben in ontvangt te nemen, op een veilige wijze die zowel voor uw cliënt als voor het JIT acceptabel is. Onze uitnodiging daarover in contact te treden met ons, of met de Duitse autoriteiten, blijft dan ook staan.

Met vriendelijke groet,

Anne van Dooren
Officier van Justitie

Dit bericht kan informatie bevaGen die niet voor u bestemd is. Als u niet de geadresseerde bent of dit bericht abusievelijk aan u is toegezonden, wordt u verzocht dat aan de afzender te melden en het bericht te verwijderen. Het Openbaar Ministerie aanvaardt geen aansprakelijkheid voor schade, van welke aard ook, die verband houdt met risico's verbonden aan het elektronisch verzenden van berichten.

Openbaar Ministerie

This message may contain information that is not intended for you. If you are not the addressee or if this message was sent to you by mistake, you are requested to inform the sender and delete the message. The Netherlands Public Prosecution Service accepts no liability for damage of any kind resulting from the risks inherent in the electronic transmission of messages.

Netherlands Public Prosecution Service

Von: "Anwalt schlichting"
Datum: 21. November 2019 um 14:52:08 MEZ
An: "'LP MH17 (Landelijk Parket)'"
Kopie:
Betreff: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Mail vom 04.11.2019 habe ich erhalten. Jedoch sind Ihre dortigen Ausführungen nicht nachvollziehbar.

So wollen Sie offenbar mit Ihrer Nachricht den Eindruck erwecken, dass sich mein Mandant einer Klärung verweigern würde. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Mein Mandant hat seit dem 07.12.2016 mehrfach seine Zusammenarbeit angeboten, was wiederrum durch Sie verweigert worden ist. Denn in keinem Ihrer drei Schreiben haben Sie ein Interesse an einer Umsetzung der Offenlegung erkennen lassen. Als Grund für Ihre Weigerung hatten Sie bislang angegeben, dass die von meinem Auftraggeber vorgeschlagene Vorgehensweise nicht akzeptabel sei. Die Gründe für diese von meinem Mandanten gewünschte Vorgehensweise wurden jedoch wiederholt ausführlich dargelegt. Im Übrigen zeigt sich auch anhand Ihrer eigenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag, dass derartige Schritte erforderlich sind. Denn nach hier vorliegenden Informationen werden für die angekündigte Verhandlung Räume mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen vorbereitet. Gleichsam höchste Sicherheitsvorkehrungen benötigt mein Mandant im Zuge der angebotenen Offenlegung. Bezeichnenderweise haben Sie sich hierzu in keiner Form geäußert und auch keinerlei alternative akzeptable Möglichkeiten dargelegt. Dies überrascht auch nicht, da es außer der Öffentlichkeit für meinen Mandanten angesichts der großen Bedeutung der Angelegenheit keine Sicherheitsvorkehrungen geben kann. Diese angestrebte Öffentlichkeit wiederrum sollte eigentlich auch im Interesse aller Beteiligten sein, damit ausgeschlossen werden kann, dass irgendetwas (gewollt oder ungewollt) missverständlich aufgefasst wird. Zudem stellt diese Öffentlichkeit dann auch die Voraussetzung für das höchstmögliche Maß an Transparenz dar. Für all dies steht mein Auftraggeber.

Auch Ihr Verweis auf die deutschen Behörden hilft hier nicht weiter. Auch mein Mandant war ursprünglich davon ausgegangen, dass es seitens der deutschen Ermittler ein Interesse an der Aufklärung gibt, zumal laut einhelliger Medienbericht der BND im Oktober 2014 nach Auswertungen von Satellitenbildern eine Bewertung vornahm, die von meinem Mandanten schon im Zuge eines Interviews mit der Zeitschrift Capital vom 25.11.2014 kritisch bewertet wurde und dann später auch vom BND wieder revidiert worden war. Zudem hatten Sie selbst in der Vergangenheit durch Ihr Ersuchen Ihrerseits die deutschen Behörden gegenüber meinem Auftraggeber aktiviert. Der diesbezügliche Vorgang ist Ihnen bekannt, mein Auftraggeber hat vor dem BGH entsprechende Ausführungen getätigt. Zu einem Ergebnis hat auch dieses damalige Vorgehen Ihrerseits nicht geführt. Vielmehr blieb dann nach seiner letzten Stellungnahme vor dem BGH jedwede Reaktion aus. Tatsächlich haben sich in der Sache seit Dezember 2016 keinerlei deutsche Behörden oder Ermittler mehr bei meinem Mandanten gemeldet mit Ausnahme eines letzten Kontakts mit Ermittlern vom BKA im Jahr 2017, bei welchem Herrn Resch und Herrn Afschar als Zeugen die damals bei Herrn Resch Zuhause beschlagnahmten Unterlagen ohne die Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz zurückgegeben worden waren und mitgeteilt wurde, dass das Ermittlungsverfahren beim BKA bzw. dem Generalbundesanwalt abgeschlossen sei. Auch die gängigen deutschen Medien suchen keinen Kontakt zu Herrn Resch. Formell dürfte schon keine Zuständigkeit der deutschen Behörden gegeben sein, darüber hinaus gibt es von dort wie erwähnt offensichtlich auch keinerlei Interesse. Alle diesbezüglichen Schreiben sowie sämtliche frühere wie aktuelle Korrespondenz in der Angelegenheit wurde von meinem Auftraggeber als Nachweis zur Einsicht auf seiner Firmenhomepage www.wifka.de hinterlegt. Nach alledem geht Ihr Hinweis, dass sich mein Mandant mit deutschen Behörden in Verbindung setzen möge, ins Leere.

Ihr Umgang mit der Angelegenheit führt nach Kenntnis meines Mandanten dazu, dass bei verschiedenen kritischen Stellen, welche Ihnen bekannt sein dürften, mittlerweile der Eindruck entstanden ist, dass durch Sie nicht ergebnisoffen sondern vielmehr einseitig ermittelt wird. In diesem Zusammenhang fragt sich mein Auftraggeber auch, wieso einerseits die von ihm angestrebte Offenlegung aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel sein soll, andererseits aber von Ihnen bzw. dem JIT erst kürzlich noch nicht einmal mit dem Vorfall direkt im Zusammenhang stehendes Material im Internet veröffentlicht wurde, verbunden mit einem neuerlichen Zeugenaufruf. Auch solche jetzt noch durch die ermittelnden Stellen erfolgende Zeugenaufrufe muten merkwürdig an, da angesichts der erhobenen Anklage eigentlich davon ausgegangen werden sollte, dass dann die Ermittlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch abgeschlossen sind.

Dass mein Mandant kein Vertrauen mehr in die Ermittlungen hat, ist angesichts der ersichtlichen früheren Abläufe wie auch der Abläufe hinsichtlich der angebotenen Offenlegung nachvollziehbar. Hierzu passt auch, dass Sie bis heute nicht die angeforderten und auf Ihre Veranlassung hin beschlagnahmten Unterlagen herausgegeben haben. Aus Ihrer diesbezüglichen Mitteilung ergibt sich, dass Sie nach Ihren Angaben gar nicht wissen, wo sich diese Unterlagen nun befinden. Wenn aber schon solche Unterlagen offenbar einfach verschwinden können, so liegt es auf der Hand, dass mein Mandant kein Vertrauen hat, dass die nun von ihm zur Offenlegung angebotenen Unterlagen und Beweismittel nicht einfach so zur Verfügung gestellt werden können, sondern eine Einbeziehung der Öffentlichkeit für die persönliche Sicherheit von Herrn Resch und dem weiteren auch bereits vor dem BGH vorgeladenen Zeugen Herrn Afschar erforderlich ist.

Im Übrigen liegen meinem Mandanten Informationen vor, dass Sie gegenüber anderen in der Sache in Betracht kommenden Zeugen als Sicherheit das Zuerkennen der niederländischen Staatsbürgerschaft angeboten haben. Nur der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass - sollten Sie derartige Überlegungen auch hier anstellen – weder solches noch irgendwelche „Schutzprogramme“ für meinen Mandanten von Interesse sind, da die einzige größtmögliche Sicherheit für meinen Auftraggeber die Öffentlichkeit ist, nämlich dass im Beisein der Öffentlichkeit und Medien alle Betroffenen und Interessierten zur gleichen Zeit das gleiche Material zur Bewertung erhalten.

Da Sie also dessen Angebot zur Offenlegung abgelehnt haben, verbleibt nunmehr als einzige Möglichkeit, dass mein Auftraggeber in dem von Ihnen angekündigten Gerichtsverfahren in Den Haag in einer öffentlichen Sitzung als Zeuge gehört wird. Hierfür bestehen sowohl für Sie als auch für die Verteidiger der Angeklagten sowie etwaige Nebenklage-Vertreter Möglichkeiten, Beweisanträge unter Benennung meines Mandanten als Zeugen zu stellen. Bislang wird von Ihnen scheinbar eine solche Befragung meines Mandanten als Zeuge in diesem Gerichtsverfahren nicht angedacht. Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, wäre eine dortige Aussage hinsichtlich der Sicherheit für meinen Mandanten vergleichbar mit dem von ihm ohnehin erteilten aber von Ihnen abgelehnten Angebot zur Offenlegung. Mein Mandant weist darauf hin, dass gemäß seiner Sichtung das ihm ehedem zur Verfügung gestellt Beweismaterial zu den Geschehnissen inklusive Personen absolut relevant für die Bewertung und Würdigung der Verantwortlichkeit ist und die Offenlegung dies bestätigen wird. Das Beweismaterial spricht gemäß Mitteilung meines Mandanten für alle, die das Material bislang in Augenschein genommen haben, eine eindeutige Sprache und zeigt namentlich die Personen zur Verantwortlichkeit des Abschusses klar auf. Hiervon werden sich dann alle am Verfahren Beteiligte sowie die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen können und eine eigene Bewertung vornehmen können. Mein Mandant würde dann zeitgleich mit seiner protokollierten Übergabe des Materials und seiner Befragung als Zeugen zusätzlich das gesamte Beweismaterial auch online für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Nach Angaben von Herrn Resch ist die Einbeziehung dieses Materials in jedem Fall für eine Bewertung der Vorgänge unabdingbar. Umso weniger verständlich ist es, dass Sie sich bis heute der Prüfung und Einbeziehung des Materials entzogen haben. Insofern bleibt aus Sicht meines Mandanten nur noch die Möglichkeit einer Einbeziehung im Gerichtsverfahren in Den Haag.

Mein Mandant weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in Den Haag doch ausschließlich dafür eingeleitet wurde, dass eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten für den Abschuss des Fluges MH 17 vorgenommen wird, damit eine Verurteilung der Täter erfolgen kann, und nicht um irgendwelche politische Interessenlagen - von welcher Seite auch immer - zu bedienen.

Im Übrigen dürften generell sämtliche Beweismittel im Gerichtsverfahren auch für andere Verfahren relevant und dann dort verwertbar sein. Mein Mandant verweist hierbei unteranderem auch auf die vor dem EuGH laufende Klage des Rechtsanwalts Prof. Giemulla.

Das Beweismaterial selbst würde auf eine sichere Art zu der Verhandlung in die Niederlande gebracht, hierfür würde Herr Resch dann entsprechende Vorkehrungen treffen. In jedem Fall bleibt es dabei, dass die Offenlegung nur unter Beisein der Öffentlichkeit erfolgen kann. Gemäß hier vorliegenden Presseberichten soll in Den Haag das Verfahren öffentlich geführt werden, zudem gilt die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung auch als wesentliches Grundprinzip des niederländischen Rechts. Mithin wäre wie erläutert die Vernehmung meines Mandanten und von Herrn Afschar als Zeugen im dortigen Verfahren unter Sicherheitsgesichtspunkten gleichzusetzen mit der von meinem Mandanten schon jetzt angebotenen aber von Ihnen abgelehnten Offenlegung im Beisein der Öffentlichkeit.

Darüber hinaus gibt es seitens meines Mandanten in der Sache seit dem diesseitigen Schreiben vom 18.10.2019 nichts mehr zu sagen. Das von ihm unterbreitete Angebot wurde von Ihnen abgelehnt. Mithin mag nun die angekündigte Hauptverhandlung eine Klärung unter Würdigung sämtlicher Beweismittel herbeiführen. Seitens meines Mandanten ist die Angelegenheit außerhalb des angekündigten Gerichtsverfahrens damit erledigt. Folglich endet damit auch meine Tätigkeit für meinen Mandanten in dieser Sache, sobald Sie die schon mehrfach angeforderten Unterlagen aus dem Schließfach in der Schweiz übermittelt haben oder offenlegen, warum es diese ansonsten nicht mehr gibt. Diesbezüglich fordere ich Sie namens meines Mandanten hiermit nochmals zur umgehenden Erledigung auf.

Künftige Ladungen meines Mandanten als Zeugen für das Gerichtsverfahren in Den Haag können ungeachtet meiner ansonsten erfolgten Beendigung meiner Tätigkeit in dieser Sache sowohl über mich als auch direkt an meinen Mandanten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Van: Josef Resch
Datum: maandag, 20 januari 2020 08:14
Aan: fontein@ftwadvocaten.nl, info@anwalt-schlichting.de
Onderwerp: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 €

Sehr geehrter Herr Fontein,

ich wende mich jetzt persönlich an Sie, da Sie sich seit meiner Vorschusszahlung und Ihrer anschließenden Mandatsablehnung nicht mehr gemeldet haben, auch die E-Mail meines Anwalts Herrn Schlichting vom 27.11.2019 haben Sie nicht beantwortet.

Ihr gesamtes Vorgehen in der Angelegenheit finde ich äußerst unseriös. Ich bin an Sie auf Empfehlung von Frau Jolande van der Graaf, welche damals für DenTelegraaf tätig war, herangetreten. Frau Jolande van der Graaf hatte Ihre Kanzlei FTW Advocaten und hierbei insbesondere Sie als neutralen und zweisprachigen Anwalt für die Sache empfohlen und Sie vorab über mich und mein Interesse an einer Tätigkeit von Ihnen unterrichtet. Die Hintergründe ohne jeden von Ihnen gemutmaßten Inhalt waren Ihnen zudem vorab telefonisch von mir im Beisein meiner ständigen Begleitperson mitgeteilt worden, Sie wollten dann nur noch die endgültige Version vorher einmal lesen um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Nachdem Sie dann diese Version erhalten hatten, haben Sie mir in Ihrer Ablehnungs-Mitteilung das Vertreten einer Version unterstellt. Nichts dergleichen ist aber aus dem Schreiben ersichtlich.! Folglich entsteht nicht nur bei mir der Eindruck, dass Sie eigentlich nie vorhatten, mich in der Angelegenheit zu unterstützen.

Da Sie aber nie die vereinbarte Tätigkeit für mich entfaltet haben, können Sie natürlich auch kein Geld hierfür verlangen. Dennoch habe ich bis heute nicht den von mir über meinen Anwalt an Sie wie von Ihnen angefordert als Vorschuss auf die eigentlich erwartete Tätigkeit gezahlten Betrag von 1.000,- € von Ihnen zurückerhalten. Interessanterweise haben Sie auch keinerlei Rechnung erteilt, was ebenfalls für sich spricht. Sollten Sie nun nachträglich plötzlich eine Rechnung zur vermeintlichen Legitimation erstellen und mir übermitteln wollen, so wäre auch dies nicht von Bedeutung. Die Abläufe sprechen schon jetzt für sich. Bis jetzt gehe ich noch davon aus, dass Sie einfach nachlässig gehandelt haben und nun unverzüglich diesen Betrag wie gefordert wieder zurückzahlen, auf das Konto von meinem Anwalt. Sollte dies aber nicht der Fall sein, so werde ich Strafanzeige wegen des Verdachts eines Eingehungsbetruges erstatten. Außerdem würde ich dann einen Zeugenaufruf über meine Internetseite auch in holländischer Sprache vornehmen, ob es neben mir auch andere Personen gibt, denen ähnliches wiederfahren ist.

Mit besten Grüßen,
Josef Resch

Von: Daniel Fontein
Datum: 26. Januar 2020 um 174715 MEZ
An: Josef Resch
Kopie: info@anwalt-schlichting.de
Betreff: Aw: Josef Resch MH17 Vorschuss- 1000,00 € [D103252_I14224111]

Sehr geehrter Herr Resch,

Ich wirde dass betrag ueberweisen. Entschuldigung fur die Verzoegerung.

Met vriendelijke groet,
Daniel Fontein

D. Fontein
0624248862
Lagendijk 64A
1541KC Koog a/d Zaan
T 088 5 444 333
F 088 5 444 321
@ info@ftwadvocaten.nl
W www.ftwadvocaten.nl

Van: Anwalt Schlichting [mailto:info@anwalt-schlichting.de]
Verzonden: donderdag 5 maart 2020 16:02
Aan: LP MH17 (Landelijk Parket)
CC: info@wifka.de
Onderwerp: AW: MH17 Josef Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die zurückliegenden Schreiben. Bislang ist meinem Auftraggeber Josef Resch nicht bekannt, ob er in dem Verfahren MH 17 in Den Haag als Zeuge benannt ist und ob überhaupt das Gericht schon Kenntnis von der Möglichkeit zur Offenlegung der erwähnten Beweismittel im Gerichtsverfahren hat. Aus verschiedenen Medienquellen ergibt sich, dass mittlerweile mehrere Zeugen benannt worden sein sollen, unteranderem auch ein Zeuge, welcher schon im Jahr 2016 vernommen wurde. Bekanntlich wurde mein Auftraggeber Herr Resch im Jahr 2016 durch den Generalbundesanwalt einschließlich BKA vernommen und danach mehrmals durch den BGH vorgeladen, ich verweise auf meine zurückliegenden Erläuterungen. Mithin bitte ich um kurze Rückäußerung, ob mein Mandant nunmehr Zeuge des Verfahrens ist und wenn ja, wann mit einem Termin diesbezüglich zu rechnen ist. Zudem bitte ich für den Fall, dass er widererwarten doch noch nicht als Zeuge benannt sein sollte, um kurze Bestätigung, dass die Möglichkeit zur Offenlegung dem Gericht zumindest schon mitgeteilt worden ist.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass trotz wiederholter Aufforderung eine Rückgabe der von meinem Mandanten im Schweizer Schließfach beschlagnahmten Unterlagen bis heute nicht erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Schlichting
Rechtsanwalt

Carl-Gauß-Str. 5
23562 Lübeck

Tel: 0451 160 80 110
Fax: 0451 160 80 111
info@anwalt-schlichting.de
www.anwalt-schlichting.de

Von: LP MH17 (Landelijk Parket) [mailto:mh17@om.nl]
Gesendet: Mittwoch, 29. April 2020 14:33
An: 'Anwalt Schlichting'
Betreff: RE: MH17 Josef Resch

Dear mr. Schlichting,

The MH17 trial started on March 9 2020. The prosecution service did not summon your client to that hearing. As we discussed before, your client is not willing to submit the material he claims to have to the prosecution service. Therefore we cannot judge if it is relevant to the MH17 case. Currently we have no reason to believe that the testimony of your client would make a relevant contribution the case. For that reason we have no intention to summon him as a witness for other hearings to come.

The public prosecution service has reported on the email exchange that has taken place with you in the criminal file that has been handed over to the court. You can therefore assume that the court is aware of its contents.

With regard to the seized documents I can inform you that the Swiss authorities have transferred copies of the seized documents to the Netherlands. The originals were never in our possession. Any request pertaining the return of the original documents must be addressed to the Swiss authority that executed our Letter of Request (our ref nr. KLR-U-2016 052745, Swiss ref nr. RH16. 0055), being it the Office of the Attorney General of Switzerland. They are competent for returning the originals. We have no objection to them returning the originals to mr. Resch.

Yours sincerely,
The public prosecutor in The Netherlands

Anschreiben an Niederländische Staatsanwaltschaft & JIT

Persönliche Einreichung beim Bundesgerichtshof

Das Schreiben an die General Bundesanwaltschaft von Resch

Das Schreiben vom Rechtsanwalt Professor Giemulla an den Europäischen Gerichtshof

Weiterleitungen an die Botschaften

Persönliche Einreichung beim UN-Sicherheitsrat

🇬🇧 Personal submission to the UN Security Council

🇲🇾 Penyerahan peribadi kepada Majlis Keselamatan PBB

🇳🇱 Persoonlijke afgifte bij de VN-Veiligheidsraad

🇷🇺 Подача документов лично в Совет Безопасности ООН

🇺🇦 Подача документів особисто до Ради Безпеки ООН